Das Bundesinnenministerium wünscht sich bei der digitaltauglichen Ausgestaltung von Gesetzen mehr Verbindlichkeit. Deshalb soll es zu den Grundprinzipien des sogenannten Digitalchecks Ende August einen Kabinettsbeschluss geben. Vorbildlich sei bei digitalisierten Verwaltungsprozessen ein plattformgestütztes Vorgehen, sagte Staatssekretär Markus Richter am Dienstag in Berlin. Als Beispiel nannte er den elektronischen Bauantrag, wo mehrere Beteiligte in verschiedenen Verwaltungsressorts parallel im gleichen Dokument arbeiten könnten.
Die fünf Prinzipien, um die es beim Digitalcheck geht, sind
digitale Kommunikation, die Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Daten und Standards, Datenschutz und Informationssicherheit müssen
gewährleistet sein. Außerdem sollen klare Regelungen für digitale Ausführung gefunden und Automatisierung ermöglicht werden.
Idealerweise könnten in Zukunft einige Verwaltungsleistungen auch «mit null Klicks» zur Verfügung gestellt werden, sagte Richter. Ein Beispiel sei das Elterngeld, «wo der Staat ja weiß, dass ein Kind geboren wird.»
Verantwortlich für die Umsetzung des Digitalchecks ist der Normenkontrollrat. Das unabhängige Gremium prüft bereits seit Januar mit einer Beta-Version alle Gesetzentwürfe, Verordnungen und Formulierungshilfen, die in den Bundesministerien erarbeitet werden, auf ihre Digitaltauglichkeit.
Eine formale Verpflichtung der Bundesregierung, die Empfehlungen des Gremiums umzusetzen, besteht zwar nicht. Ministerien, die sich beratungsresistent zeigen, müssen allerdings damit rechnen, dass die Bundestagsabgeordneten und der Bundesrat die Hinweise des Rates nutzen, um Änderungen am jeweiligen Entwurf einzufordern. Außerdem könnte theoretisch ein anderes Ministerium während der Ressortabstimmung einen Entwurf blockieren, wenn dazu der Digitalcheck fehlt.
Bestandteil des Digitalchecks, für den es seit Juni eine weiterentwickelte Version gibt, ist ein Fragenkatalog, der in dem Ministerium ausgefüllt werden muss, das die Hauptverantwortung für eine neue Regelung trägt. Da wird dann beispielsweise abgefragt, ob durch das Vorhaben eine Anpassung einer IT-Lösung erforderlich wird oder auf welchem Wege Daten, die neu erhoben werden sollen, gespeichert und gegebenenfalls weitergeleitet werden.
dpa