Nach Beschluss von Bund und Ländern müssen Arbeitgeber es ihren Beschäftigten ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten. Durch dehnbare Formulierungen in der Verordnung gerät die Homeoffice-Pflicht und dessen Wirkung jedoch in die Diskussion, denn es gibt mögliche Ausnahmen in der Umsetzung.
Homeoffice soll gemacht werden „wo es möglich ist“ und „sofern die Tätigkeiten es zulassen“. Außerdem kann die Homeoffice-Pflicht aus „zwingenden betrieblichen Gründen“ umgangen werden. Laut Umfrage der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) sind zwei Drittel der Arbeitsplätze der teilnehmenden Unternehmen für das Arbeiten von zu Hause aus geeignet. In nur 64 Prozent dieser Unternehmen wird Homeoffice tatsächlich durchgeführt.
Peter Fuhrmann, Regional Vice President South Europe & DACH bei Conga kommentiert:
„Dass die Homeoffice-Pflicht im produzierenden Gewerbe auf Ablehnung stößt, ist aufgrund der Notwendigkeit ihr Geschäft aufrecht zu erhalten und ihre Existenz zu sichern, nachvollziehbar. In vielen Betrieben wird jedoch noch auf eine vermeidbare Präsenzpflicht gepocht, die spätestens jetzt mit erneuter Lockdown-Verlängerung dringend überdacht werden sollte, um an der schnellstmöglichen Öffnung jeglicher Betriebe mitzuwirken, die bereits am Rande ihrer Existenz stehen.
Das letzte Dreivierteljahr bestätigte, dass die Arbeit von zu Hause aus auch ohne Büropräsenz in vielen Berufen im vollen Umfang ausgeführt werden kann, was das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter stärken sollte. Darüber hinaus zeigt unsere Umfrage unter Mitarbeitern aus mittelständischen und Großunternehmen in Deutschland vom Oktober 2020 auf, dass mit der Implementierung von Lösungen zur Aufrechterhaltung des Geschäfts vom Homeoffice aus Einsparungen (Zeiteinsparung 51%, Kosteneinsparungen 37%) und Produktivitätssteigerung im Homeoffice (40%) deutlich erkennbar werden.
In den Unternehmen muss nach wie vor hinsichtlich der Digitalisierung und Mitarbeitern ein Umdenken stattfinden. Wenn die technischen Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen, die bereits im Frühjahr 2020 zu flächendeckendem Homeoffice führten, sollten Mitarbeiter sich nicht dafür rechtfertigen müssen, warum sie das Angebot von zu Hause aus zu arbeiten in Anspruch nehmen.“