Kommentar
Nach Beschluss von Bund und Ländern müssen Arbeitgeber es ihren Beschäftigten ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten. Durch dehnbare Formulierungen in der Verordnung gerät die Homeoffice-Pflicht und dessen Wirkung jedoch in die Diskussion, denn es gibt mögliche Ausnahmen in der Umsetzung.
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