Die EU-Kommission will am Mittwoch einen Richtlinienentwurf veröffentlichen, der Haftungsregeln für durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verursachte Schäden statuiert. Damit ergänzt sie ihren – weltweit ersten – Vorschlag für eine KI-Regulierung aus dem April 2021.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Geschädigte das Recht erhalten, vom Hersteller Daten zu erhalten, die ihm den Nachweis erleichtern sollen, dass der Schaden durch KI-Systeme verursacht wurde.
Dazu erklärt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner der Kanzlei Noerr und einer der führenden Industrieanwälte für Produkthaftung und -sicherheit:
„Ich warne vor vorschneller Euphorie: Wenn der Hersteller dem Geschädigten die Datensätze ausliefert, dann hilft ihm das wenig. Denn auf wessen Kosten soll deren Verständnis vor Gericht erarbeitet werden? Außerdem sollen die Gerichte nach dem Willen der Kommission dafür sorgen, dass die Hersteller im Prozess nur ‚notwendige‘ Daten offengelegen müssen. Damit sollen richtigerweise die Geschäftsgeheimnisse der Hersteller geschützt werden. In der Praxis ist die Einsortierung der Daten aber extrem schwierig und wird für zusätzlichen Streit sorgen.“