Stellungnahme

EU-Kommission stellt Haftungsregeln für KI-Einsatz vor

Haftungsregeln für KI-Einsatz

Die EU-Kommission will am Mittwoch einen Richtlinienentwurf veröffentlichen, der Haftungsregeln für durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verursachte Schäden statuiert. Damit ergänzt sie ihren – weltweit ersten – Vorschlag für eine KI-Regulierung aus dem April 2021.

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Geschädigte das Recht erhalten, vom Hersteller Daten zu erhalten, die ihm den Nachweis erleichtern sollen, dass der Schaden durch KI-Systeme verursacht wurde.

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Dazu erklärt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner der Kanzlei Noerr und einer der führenden Industrieanwälte für Produkthaftung und -sicherheit:

„Ich warne vor vorschneller Euphorie: Wenn der Hersteller dem Geschädigten die Datensätze ausliefert, dann hilft ihm das wenig. Denn auf wessen Kosten soll deren Verständnis vor Gericht erarbeitet werden? Außerdem sollen die Gerichte nach dem Willen der Kommission dafür sorgen, dass die Hersteller im Prozess nur ‚notwendige‘ Daten offengelegen müssen. Damit sollen richtigerweise die Geschäftsgeheimnisse der Hersteller geschützt werden. In der Praxis ist die Einsortierung der Daten aber extrem schwierig und wird für zusätzlichen Streit sorgen.“

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Prof. Dr. Thomas Klindt Kanzlei Noerr

Thomas

Klindt

Partner

Kanzlei Noerr

Prof. Dr. Thomas Klindt weist als Industrieanwalt große Erfahrung in der Behandlung produkthaftungsrechtlicher Krisenszenarien auf und hat viele grenzüberschreitende Produktrückrufe aus dem b2b, Medizinprodukte- wie aus dem b2c-Bereich samt notwendiger Behördenkommunikation betreut.
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