Wegen Schwächen im Handynetz hat die Bundesnetzagentur erstmals Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet.
Man habe dies «wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen» getan, heißt es in einem Schreiben der Bundesnetzagentur, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Verfahrenseröffnung war im September. Öffentlich war sie bisher nicht bekannt.
Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war – etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann – gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdings ist die Netzagentur der Ansicht, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greift – und dass mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.
Es geht um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Diese weißen Flecken hätten zum Jahreswechsel verschwunden sein müssen. Die Firmen schafften das aber nicht bei allen. Außerdem haben die Firmen noch in einigen Bundesstraßen-Tunneln kein gutes Netz, obwohl sie das haben müssten – auch das ist Gegenstand der Verfahren.
Bußgelder dürften niedrig sein
Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig sein. Die Verfahrenseröffnung wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.
Bereits im Frühjahr eröffnete die Netzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1, der gerade sein eigenes Handynetz aufbaut und dieses bald starten will. Hierfür hatte 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen ersteigert. Ende 2022 hätte die Firma 1000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es fünf. Gegen etablierte Netzbetreiber hat die Behörde hingegen noch kein Bußgeldverfahren geführt.
dpa