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Recht auf schnelles Internet
Das sogenannte Recht auf schnelles Internet kann künftig mehr Bürgerinnen und Bürgern etwas bringen als bisher. Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download bekommen können und 1,7 Megabit im Upload.
Bessere Verbindungen
Deutschlands Handynetze sollen besser werden. Hierfür will die Bundesnetzagentur Ausbauregeln festlegen, die der Behördenpräsident Klaus Müller am Montag in einer Entwurfsfassung vorstellt. Dem Regelwerk kommt eine wegweisende Bedeutung zu für die künftige Qualität des Mobilfunks in Deutschland. Ein Überblick über das Thema. 
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Handynetz-Frequenzauktionen waren ein milliardenschwerer Geldsegen, über den sich der Bund grob gesagt zweimal im Jahrzehnt freuen konnte. Bis es wieder so weit ist, wird es wohl noch lange dauern.
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Kommentar
Zu den von der Bundesnetzagentur vorgestellten Regeln für Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Stromnetze erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Damit das Handynetz in Deutschland auf lange Sicht deutlich besser wird, erwägt die Bundesnetzagentur einen weitreichenden Verzicht auf eine milliardenschwere Frequenzauktion. Mitte September hatte die Behörde vorgeschlagen, bisherige Mobilfunk-Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Die Betreiber würden finanziell entlastet, weil sie nur niedrige Gebühren zahlen müssten.
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Das frühere Funkloch, in dem der Chef der Bundesnetzagentur unterwegs ist, liegt in einem Landidyll. An den Straßen werden Reitturniere und Schützenfeste beworben, Fachwerkhäuser säumen den Weg. Eine Katze geht in aller Ruhe über die Straße. Doch die entspannte Atmosphäre hatte einen Preis: Bis vor kurzem war in Mehren im Westerwald (Rheinland-Pfalz) noch tote Hose
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren für die anstehende Neuvergabe von Mobilfunk-Rechten vorgeschlagen, bei dem die Interessen der Verbraucher und der unterschiedlichen Mobilfunkbetreiber berücksichtigt werden sollen. Dabei geht es um die Lizenzen über 800 MHz, 2,6 GHz und teilweise 1,8 GHz aus den Auktionen 2010 und 2015. Sie laufen Ende

Die Bundesnetzagentur hat den Weg für die Einführung eines Katastrophenschutz-Alarmsystems via Mobilfunk frei gemacht. Die Behörde veröffentliche am Mittwoch eine Richtlinie, in der die technischen Einzelheiten geregelt werden. Damit können zukünftig auch die Mobilfunknetze bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden.

Bei der Vergabe von Mobilfunk-Rechten deutet sich ein Verzicht auf milliardenschwere Auktionseinnahmen für den Staat an. Vor einer Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur am Montag in Bonn sagte Behördenchef Jochen Homann, dass er sich vorstellen könne, Mobilfunk-Frequenzen «kurzfristig und bedingt zu verlängern» und erst später ein Vergabeverfahren mit zusätzlichem Spektrum durchzuführen.

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