An diesem Donnerstag hat der Bundesgerichtshof die Löschung von Hassrede durch Facebook grundsätzlich auch dann für zulässig erklärt, wenn keine Straftat vorliegt. Allerdings müssen die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und vor Account-Sperrungen angehört werden.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Im Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass soziale Netzwerke ihren Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Kommunikationsregeln vorgeben dürfen, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgehen, und bei Verstößen dagegen Beiträge entfernen und Konten sperren dürfen. Das ist ein klares Signal an alle, die in sozialen Medien Hassrede und menschenfeindliche Hetze verbreiten: Solche Äußerungen müssen die Betreiber großer Plattformen nicht dulden. Diese Klarstellung des BGH begrüßen wir ausdrücklich. Denn obwohl ein großer Teil der Hasskommentare strafrechtlich nicht relevant, also nicht illegal ist, ist der der Schaden für das Diskussionsklima und den gesellschaftlichen Zusammenhalt enorm.
Betreiber sozialer Netzwerke haben als private Unternehmen, wie andere Privatunternehmen auch, das Recht, Regeln aufzustellen, nach denen ihre Angebote genutzt werden dürfen – und diese auch umzusetzen. Sie tragen zudem eine große gesellschaftliche Verantwortung, der sie nur gerecht werden können, wenn sie für ihre Nutzerinnen und Nutzer ein sicheres Umfeld herstellen. Sie müssen daher die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte oder Teilnehmer zu sperren, wenn gegen ihre Regeln verstoßen wird.
Gleichzeitig müssen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gewahrt und ernstgenommen werden. Deshalb entwickeln die Anbieter sozialer Netzwerke ihre Nutzungsbedingungen kontinuierlich weiter, um hier einen Interessenausgleich zu erreichen.“
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