Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Umsetzungsfrist endet im Juni 2021. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung.
„Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-
Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schafft die Reform außerdem ein neues Bürokratieungeheuer. Bei einem Filmprojekt etwa müssten alle Urheber, die an dem Film mitgewirkt haben, jährlich über die Nutzung dieses Films informiert werden. Das könnte je nach Projekt mehrere Tausend Urheber betreffen. Kosten und Nutzen stehen bei dieser Informationspflicht in keinem Verhältnis.
Die in der Reform enthaltene Umsetzung der sogenannten Online-SatKab-Richtlinie sollte den Weg frei machen für eine zeitgemäße Fernsehnutzung. Der beschlossene Entwurf scheitert aber an diesem Anspruch. Aufgrund vieler Mängel im Gesetzesentwurf wird die derzeitige Situation nicht verbessert. Und beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger setzt der Entwurf nur die EU-Richtlinie wortgleich um. Für Startups und Entwickler im Medienumfeld wird die Rechtslage damit auf Jahre hinaus unklar bleiben. Hier wird das letzte Wort beim Europäischen Gerichtshof liegen. Einzig zu begrüßen an der Umsetzung der Urheberrechtsreform sind die Regelungen zum sogenannten Text-und-Data-Mining. Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. Die EU schafft damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz.“
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