Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (9.30 Uhr) zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet. Die Frage ist, wann Suchmaschinen-Betreiber wie Google dazu verpflichtet sind, Links zu fragwürdigen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen zu löschen.
In dem Fall sieht sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Die Kläger wollen erreichen, dass die Artikel nicht mehr in der Trefferliste auftauchen, wenn man nach ihren Namen sucht. Auch Fotos von ihnen aus einem der Artikel sollen nicht mehr als kleine Vorschaubilder («Thumbnails») auftauchen. Google hatte die Löschung verweigert. Man könne nicht beurteilen, was stimme und was nicht.
Der BGH hatte in dem Verfahren 2020 schon einmal verhandelt und sich dann mit Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Inzwischen liegt das Luxemburger Urteil vor. Auf dieser Grundlage wird nun weiter verhandelt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
dpa