Betreiber von LNG-Terminals sollen Hackerangriffe melden müssen

LNG
Bildquelle: Mike Mareen / Shutterstock.com

Aufgeschreckt durch den Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines will die Bundesregierung die Meldevorschriften zu Störungen der sogenannten kritischen Infrastruktur erweitern.

Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesinnenministerium schreibt nun auch den Betreibern von Flüssigerdgas-Terminals sowie den Besitzern von Landestationen für die Anbindung von Seekabeln an landgestützte Telekommunikations-Netzwerke vor, dass sie solche Vorfälle künftig dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. Die Verordnung werde noch mit Wissenschaftlern und Betroffenen besprochen und solle bald erlassen werde, sagte eine Sprecherin am Montag auf Nachfrage.

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Unterseekabel verbinden Kontinente für einen schnellen Austausch von Daten. Sabotageakte hätten auch hier erhebliche Folgen.

Ende September waren nach Explosionen nahe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm insgesamt vier Lecks an den Gas-Pipelines Nord Stream 1 und 2 entdeckt worden. Sie lagen in internationalen Gewässern in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen Dänemarks und Schwedens. Die schwedischen Behörden sprachen von schwerer Sabotage – ohne jedoch einen Schuldigen zu benennen.

Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) zählen unter anderem Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Ernährung, Staat und Verwaltung, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation – beispielsweise Elektrizitätswerke und Bahnanlagen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Samstag in Lubmin das nach der Anlage in Wilhelmshaven zweite schwimmende Flüssigerdgas-Terminal offiziell in Betrieb genommen.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will demnächst ein sogenanntes Kritis-Dachgesetz vorlegen, mit dem ein besserer Schutz der wichtigsten Sektoren erreicht werden soll. Im Dezember hatte das Kabinett dazu Eckpunkte beschlossen.

dpa

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