Das EU-Parlament hat dem AI Act zugestimmt, der eine Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa vorsieht. Ein Kommentar von Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Der AI Act gibt einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz vor, lässt aber viele entscheidende Fragen offen. Für Deutschland muss es jetzt um eine rechtssichere und innovationsfreundliche Umsetzung gehen. Die Bundesregierung darf nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen und das nationale Regulierungskorsett so eng schnüren, dass den Unternehmen der Freiraum für Innovationen fehlt. Ziel muss sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass deutsche Unternehmen und Startups auf Augenhöhe mit den starken internationalen Playern der Künstlichen Intelligenz kommen können.
Besonders wichtig ist, dass in Europa kein Flickenteppich an nationalstaatlichen Einzelregelungen entsteht. Deshalb muss das EU AI Board als neue zentrale Institution schnell arbeitsfähig werden und für eine EU-weite Koordinierung sorgen. Die Bundesregierung muss ihrerseits umgehend die Weichen für die nationale Umsetzung stellen, um sich pro-aktiv in die Gestaltung des EU AI Boards einbringen zu können. Bei den sogenannten General Purpose AI Models muss das neu eingerichtete AI Office auf EU-Ebene die Anforderungen an diese KI-Basismodelle bürokratiearm und praxisnah gestalten.
Deutschland muss die Chancen der KI in den Mittelpunkt rücken. Erst 13 Prozent der hiesigen Unternehmen setzen Künstliche Intelligenz ein, obwohl 82 Prozent ihr eine große Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zusprechen. Generative KI – etwa Chatbots oder Tools zur Bilderzeugung – setzen sogar nur 3 Prozent aller Unternehmen zentral ein. KI in die Breite von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu bringen, ist die größte Herausforderung der kommenden Monate und Jahre. Die Bundesregierung muss und kann hier mit einer innovationsförderlichen Umsetzung des AI Acts flankieren.