Update Mo, 13.12.2021, 12:56 Uhr
Im Prozess um einen Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet hat das Landgericht Trier die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Montag.
Der 62 Jahre alte Kopf der Bande bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den rund 250 000 Straftaten, die über die gehosteten Seiten gelaufen sein sollen, sprach das Gericht alle Angeklagten frei.
Ein sogenannter Manager (52) der Bande muss demnach zwei Jahre und sechs Monate in Haft, der ältere Sohn (35) des Hauptangeklagten vier Jahre und drei Monate. Bei den übrigen Angeklagten lagen die Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr auf Bewährung.
Mit dem Urteil geht ein mehr als einjähriger Prozess zu Ende, den die Generalstaatsanwaltschaft beim Start im Oktober 2020 als einen der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime bezeichnete.
Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster erst möglich machen. Über die Server in einem alten Bunker in Traben-Trabach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.
Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft.
Der Cyberbunker warb damit, alles zu hosten – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Laut Köhler hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Bande einen «Bulletproof-Hoster» (kugelsicheren Hoster) betrieb, der behauptete, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Die Kunden blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf.
dpa
Update Fr, 10.12.2021, 07:50 Uhr
Der Trierer Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum als Plattform für kriminelle Geschäfte steht vor seinem Finale. Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer soll an diesem Montag (13. Dezember) vor dem Landgericht das Urteil gesprochen werden.
Acht Angeklagte müssen sich in dem Mammutverfahren verantworten: Ihnen wird vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung über Jahre hinweg in einem alten Bunker an der Mosel ein Rechenzentrum für illegale Webseiten betrieben zu haben.
Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte – all das soll über die Server in der Anlage in Traben-Trarbach gelaufen sein. Dadurch, dass die mutmaßliche Bande den Cyberbunker betrieb, habe sie die Taten der Cyberkriminellen erst möglich gemacht und somit Beihilfe zu mehr als 240 000 Straftaten geleistet, davon ist Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz überzeugt.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Angeklagten einen «Bulletproof-Hoster» (kugelsicheren Hoster) betrieben hätten, der damit warb, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Gegenüber Kunden habe man erklärt, dass man alles hosten würde außer Kinderpornografie und Terrorismus, hatte Angerer in seinem Plädoyer gesagt. Die Kunden blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf.
«Allen Angeklagten war das Geschäftsmodell des Cyberbunkers bekannt», sagte Angerer. Es habe eine klare Aufgabenteilung gegeben. Und: Von den ausgewerteten Daten sei nichts legal gewesen. Angerer hatte für die Angeklagten teils hohe Freiheitsstrafen gefordert: Darunter für den Hauptangeklagten, einen 62 Jahre alten Niederländer, sieben Jahre und sechs Monate Haft. Er soll der «Kopf der Bande» gewesen sein.
Ein sogenannter Manager (52) soll laut Angerer eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten bekommen, der ältere Sohn des Hauptangeklagten (35) eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft.
Die Verteidigung dagegen hatte in ihren Plädoyers vor allem Freisprüche gefordert. Der 62-Jährige sei weder verpflichtet noch in der Lage gewesen, zu kontrollieren, was auf den Servern in seinem Rechenzentrum angeboten wurde, hatte dessen Verteidiger gesagt. Der Betrieb eines Rechenzentrums sei nicht strafbar. Sein Mandant dürfe nicht wegen der «Werbeaussage», sein Zentrum sei «bulletproof» und biete eine Art «schusssichere» Netzpräsenz an, verurteilt werden.
Im sogenannten letzten Wort sagte der Hauptangeklagte, er habe nie die Absicht gehabt, gegen Regeln oder Gesetze zu verstoßen. Die großen Mengen an Daten auf den Servern seien gar nicht zu überprüfen gewesen. Es sei zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden, dass die Server von Kriminellen genutzt würden. Er habe die Einnahmen aus dem Zentrum dazu genutzt, eine Verschlüsselungs-App zu entwickeln, sagte der Softwareingenieur.
Der Prozess gegen die sieben Männer und eine Frau läuft seit Oktober 2020. Es ist nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime. Die Anlage war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Damals wurden 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt.
dpa
Update Mo, 02.12.2021, 14:49 Uhr
Im Cyberbunker-Prozess vor dem Landgericht Trier soll am 13. Dezember das Urteil gesprochen werden. Das kündigte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Donnerstag an.
Damit endet ein gut einjähriger Prozess gegen acht Angeklagte, die in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel ein illegales Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte im Darknet betrieben haben sollen. Seit dem Oktober 2020 wird gegen die sieben Männer und eine Frau verhandelt. Die Anklage wirft ihnen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu mehr als 240 000 Straftaten geleistet zu haben: Vor allem millionenschwere Drogendeals, aber auch Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte sollen über hunderte Server im Cyberbunker gelaufen sein.
In sogenannten letzten Wort sagte der Hauptangeklagte am Donnerstag, er habe nie in seinem Leben die Absicht gehabt, gegen Regeln oder Gesetze zu verstoßen. Die großen Mengen an Daten auf den Servern seien gar nicht zu überprüfen gewesen. Es sei auch zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden, dass die Server von Kriminellen genutzt würden. Der 62-Jährige bat seine beiden Söhne um Verzeihung, die zu den Angeklagten zählen.
Die unterirdische Anlage war Ende September 2019 in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Im Prozess mit nun mehr als 70 Verhandlungstagen wurden mehr als 100 Zeugen gehört. Es ist nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime.
Oberstaatsanwalt Jörg Angerer von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, zu der die Landeszentralstelle Cybercrime gehört, hat in der vergangenen Woche teils hohe Freiheitsstrafen für die Angeklagten gefordert. Darunter für den Hauptangeklagten, den 62 Jahre alten Niederländer, sieben Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung dagegen hatte in ihren Plädoyers vor allem Freisprüche gefordert.
dpa
Update Mo, 29.11.2021, 14:04 Uhr
Im sogenannten Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte haben die Verteidiger des Hauptangeklagten den Freispruch ihres Mandanten gefordert.
Der 62 Jahre alte Niederländer sei weder verpflichtet noch in der Lage gewesen, zu kontrollieren, was auf den Servern in seinem Rechenzentrum angeboten wurde, sagte Rechtsanwalt Uwe Hegner am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Trier. «Der Betrieb eines Rechenzentrums ist nicht strafbar», betonte auch Rechtsanwalt Michael Eichin. Sein Mandant dürfe nicht wegen der «Werbeaussage», sein Rechenzentrum biete «schusssichere» Dienste an, verurteilt werden.
Seit Oktober 2020 stehen acht Angeklagte in Trier vor Gericht. Sie werden der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zu Tausenden von Straftaten beschuldigt, die von ihren Kunden über illegale Webseiten abgewickelt worden seien. Der Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Damals wurden 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt.
Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hatte in der vergangenen Woche für den Hauptangeklagten eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Über die Server im Bunker sei unter anderem in großem Stil mit Betäubungsmitteln und Rauschgift gehandelt worden. Eichin betonte am Montag, keiner der Angeklagten sei an derartigen kriminellen Handlungen beteiligt gewesen.
dpa
Do, 18.11.2021 15:28 Uhr
Der sogenannte Cyberbunker-Prozess um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte vor dem Landgericht Trier geht in die Verlängerung. Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme kündigte der Anwalt des Hauptangeklagten am Donnerstag eine Einlassung seines Mandanten zur Sache an.
Diese sei wegen der notwendigen Vorbereitung frühestens in zwei Wochen möglich, sagte Anwalt Michael Eichin. Der Prozess gegen acht Angeklagte, die in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel ein illegales Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte im Darknet betrieben haben sollen, läuft bereits seit mehr als einem Jahr.
Zudem kündigte die Anwältin eines anderen Angeklagten für den kommenden Montag eine Erklärung zu den Vorwürfen an. Der Vorsitzende Richter Günther Köhler setzte als Fristende für weitere Beweisanträge den 25. November an. Zuvor hatte er in der Verhandlung rund 20 Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen. Die Anträge seien teils unzulässig, teils dienten sie nicht der «Erforschung der Wahrheit».
Seit dem 19. Oktober 2020 wird gegen die sieben Männer und eine Frau verhandelt. Es ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime. Die Anklage wirft ihnen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu rund 249 000 Straftaten geleistet zu haben: Vor allem millionenschwere Drogendeals, aber auch Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte sollen über Server im Cyberbunker gelaufen sein.
Die unterirdische Anlage war Ende September 2019 in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Im Prozess mit nun mehr als 70 Verhandlungstagen wurden mehr als 100 Zeugen gehört. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland mutmaßliche Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht stehen.
dpa