Cookies

Europäischer Gerichtshof sorgt für Datenflaute im Webtracking

Das Datendilemma ist perfekt. So manchem Online-Tracker bleibt der Cookie-Krümel derzeit im Hals stecken. Denn um erfolgreich zu sein, sind die meisten Unternehmen heute wesentlich darauf angewiesen, möglichst viele Daten über ihre Zielgruppe und deren Verhalten im Internet zu sammeln.

Für die Erhebung dieser Daten steht ihnen eine große Auswahl an Tracking-Software zur Verfügung. Nur: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat einigen Anbietern dieser schönen neuen Datenwelt nun einen gehörigen Strich durch die Rechnung gemacht. Es herrscht Datenflaute.

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Konkret geht es um die Nutzung sogenannter Cookies. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 01.10.2019 festgelegt, dass nur noch technisch zwingend notwendige Cookies zulässig sind – für alle anderen muss der Websitebesucher seine ausdrückliche Zustimmung (Opt-In) erteilen. Und damit beginnt das Problem für jene Tracking- und Reichweitentools, die ihre Nutzerinformationen eben genau aus diesen zustimmungspflichtigen Cookies ziehen. In den einschlägigen Kanälen des Online-Marketing ist bisweilen bereits von einem massiven Dateneinbruch die Rede. „Es ist, als ob der EuGH diesen Trackern das Licht ausgeknipst hat“, sagt Albert Denz, Geschäftsführer der WiredMinds GmbH, dem Marktführer in der Online-B2B-Leadgenerierung.

Doch nicht nur quantitative Analyse-Daten spielen eine große Rolle – im B2B-Bereich ist auch die namentliche Identifizierung der eigentlich anonymen Websitebesucher Gold wert. Wer namentlich weiß, welche Firma auf seiner Seite online war, kann ganz gezielt neue Kontakte knüpfen. Dazu werden sogenannte Reichweitentools eingesetzt, auch sie werden durch das EuGH-Urteil nun bisweilen massiv eingeschränkt.

Weitere Informationen:

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Derzeit nutzen über 600 Unternehmen im deutschsprachigen Raum LeadLab. Sie verbinden sich erfolgreich und rechtssicher mit ihren Websitebesuchern.

www.go.wiredminds.de/leadlab-ohne-cookies
 

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