Am 24. März 2022 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat über die endgültige Fassung des Digital Markets Act (DMA). Nach Angaben der Europäischen Kommission wird die DMA-Verordnung voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten. Beachtenswert ist, dass das Gesetz innerhalb von weniger als zwei Jahren fertiggestellt wurde, was die Dringlichkeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstreicht.
Was ist der Digital Markets Act?
Das Gesetz soll sicherstellen, dass sich Online-Plattformen angemessen verhalten. Zusammen mit dem Digital Service Act (DSA) – das Gesetze über digitale Dienste, wie Internet-Infrastrukturen, Hosting-Diensten sowie Online-Plattformen, einführt – ist der DMA ein Kernstück der europäischen Digital-Strategie. Ziel des DMA ist die Förderungen von Innovation, Wachstum und fairem Wettbewerb sowie die Unterstützung von kleineren Plattformen, KMUs und Start-ups. Darüber hinaus soll ein Gleichgewicht zwischen europäischen Nutzern, Unternehmen und Behörden hergestellt werden.
Wer soll vor allem kontrolliert werden?
Der DMA legt dabei eine Reihe von objektiven und eng definierten Kriterien fest, um eine große Online-Plattformen als so genannten „Gatekeeper“ zu qualifizieren. Dabei spielt vor allem die wirtschaftliche Position, die Marktbewertung und sowie der Jahresumsatz eine Rolle. In der Praxis stuft der DMA Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro oder einem Umsatz im europäischen Wirtschaftsraum von mindestens 7,5 Milliarden Euro als Gatekeeper ein. Die betreffenden Plattformen müssen außerdem 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU und 10.000 aktive geschäftliche Nutzer pro Jahr haben. Angesichts der hohen Anforderungen fallen vor allem die größten Tech-Giganten, wie Alphabet (Google), Meta (Facebook), Amazon, Apple oder die Reiseplattform Booking.com, unter die Lupe der DMA. Die hohen Hürden wurden gewählt, um die kleineren Plattformen nicht zu belasten, sondern die marktbeherrschenden Tech-Giganten im Blick zu behalten, die den Markt anführen.
Was ist der Unterschied zu bestehenden Gesetzen?
Das Besondere am DMA im Vergleich zu bereits bestehenden Kartellgesetzen ist der proaktive Ansatz. Bestehende Kartellgesetze sind eher darauf ausgelegt gesunde Märkte zu erhalten und waren in der Vergangenheit meist zu langsam und reaktiv, um monopolistische Märkte zurechtzuweisen. Der DMA verhindert proaktiv den unlauteren Wettbewerb sowie bestimmte Marktpraktiken der Gatekeeper. Dabei erlaubt das Gesetz Untersuchungen durchzuführen und Verstöße zu Sanktionieren. Dabei können Zwangsgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden – im Wiederholungsfall sogar 20 Prozent. Die neuen Strafhöhen sollen eine relevante Wirkung erzeugen und der EU helfen ihre Marktvorschriften durchzusetzen.
Welche Vorteile bringt der Digital Markets Act in Bezug auf eIDAS & digitale Identitäten?
Die eIDAS Verordnung ist eines der wichtigsten Säulen zur Digitalisierung in der EU. Das Inkrafttreten des DMA sowie des DSA wird daher auch Auswirkungen auf die Umsetzung von digitalen Identitäten in Europa haben. Besonders das zentrale Thema der „Interoperabilität“ der eIDAS wird gestärkt und durchgesetzt – einschließlich des Entwurfs zur Europäischen Digitalen Identität (EUid). Der DMA wird nicht nur dazu dienen, die Gatekeeper in Schach zu halten, sondern auch Wettbewerb und Innovation zu fördern. Dies wird es kleineren Anbietern ermöglichen, neue Zusatzdienste zu entwickeln und anzubieten.
Nach dem Erfolg von Apple- und Google-Pay weiten die Tech-Giganten ihre Wallet-Funktionen um digitale Identitäten aus. Die eIDAS und der DMA gehen hingegen über die Zusammenarbeit mit einzelnen Plattformen hinaus. Die Initiative der EUid-Wallet, als Teil der eIDAS 2.0, wird die Interaktion mit europäischen qualifizierten Vertrauensdienstanbietern (QTSP), den Zugang zur öffentlichen Verwaltung und die dezentrale Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) ermöglichen.
Die genauen Auswirkungen des DMA und des DSA auf die eIDAS 2.0 stehen zwar noch nicht ganz genau fest, es ist aber davon auszugehen, dass beide Verordnungen das Ziel der eIDAS unterstützen werden: die europäischen Nutzer, ihre Identität und deren Datenhoheit zu schützen. Darüber hinaus werden beide Gesetze die europäischen Vertrauensdienste und das Ökosystem der digitalen Identitäten sichern und stärken.
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