Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil in einem Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Facebook-Mutterkonzern Meta verkündet. Ein Kommentar von Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
In dem Urteil stellt der EuGH klar, dass personenbezogene Daten nicht ohne zeitliche Begrenzung und ohne Berücksichtigung der Art der Daten verarbeitet werden dürfen, auch wenn eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft, insbesondere auf Unternehmen, die personenbezogene Daten für zielgerichtete Werbung nutzen.
Es erhöht die Unsicherheit für Unternehmen bei der Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken, da unklar bleibt, wie genau die Begrenzung für die bezweckte Datenverarbeitung festzulegen ist und was das für die Verarbeitung bestimmter Datentypen wie zum Beispiel die besuchten Websites oder die Auswahl von Präferenzen heißt. Zudem bleibt die Frage offen, was das für die Weitergabe von Daten mit Einwilligung der Betroffenen an Dritte bedeutet. Unternehmen müssen nun klären, wie lange und in welchem Umfang sie personenbezogene Daten verwenden dürfen, um den Anforderungen gerecht zu werden – oder wann womöglich eine neue Einwilligung eingeholt werden muss. Insbesondere bei der Auslegung und der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit bleibt abzuwarten, wie Gerichte dies bewerten werden. Es wird für Unternehmen schwierig sein abzuschätzen, was noch als verhältnismäßig gilt.
Viele Unternehmen setzen bereits jetzt aus eigenem wirtschaftlichem Interesse auf eine begrenzte Speicherung personenbezogener Daten. Das heutige Urteil wirft jedoch neue rechtliche Fragen auf und sorgt für zusätzliche Unsicherheiten. Schon heute geben 9 von 10 Unternehmen (94 Prozent) in einer aktuellen Bitkom-Umfrage an, dass der Datenschutz-Aufwand hoch ist, in zwei Drittel (63 Prozent) hat er im vergangenen Jahr zugenommen. Zudem geben drei Viertel (76 Prozent) an, dass Rechtsunsicherheit über die genauen Vorgaben der DS-GVO eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Datenschutzvorschriften im Unternehmen ist.