Daten stellen für Unternehmen eine bedeutende Ressource dar, deren Nutzung erhebliche Wettbewerbsvorteile ermöglicht: Sie bilden die Basis für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen.
Die Sammlung und Auswertung von Daten kann außerdem zu Produktivitätssteigerungen, zu einem effizienteren Ressourceneinsatz oder zu einer stärker evidenzbasierten Entscheidungsfindung innerhalb der Unternehmensorganisation beitragen. Nicht zuletzt sind Daten die Voraussetzung für die Entwicklung selbstlernender Systeme und künstlicher Intelligenz (in digitalen Wertschöpfungsketten). Häufig ist jedoch die in den Unternehmen verfügbare Datenmenge nicht ausreichend oder qualitativ unzureichend. Ein entsprechender Datenaustausch zwischen Unternehmen bietet insofern einen großen Mehrwert, als somit Daten aus unterschiedlichen Quellen aggregiert und ausgewertet werden können.
Datenaustausch über Plattformen
Mehrseitige Datenplattformen bieten eine Möglichkeit, um einen unternehmensübergreifenden Austausch zwischen Datengebenden und -nutzenden zu organisieren. Hierbei ist zwischen Datenmarktplätzen und Data-Sharing-Plattformen zu differenzieren, die sich im Hinblick auf die Preisfindung unterscheiden: Auf Datenmarktplätzen erfolgt diese zwischen Datengebenden und
-nutzenden direkt durch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Bei einer Data-Sharing-Plattform indirekt über den jeweiligen Plattformbetreiber, beispielsweise in Form von Gebühren für den Zugang zur Plattform.
Hemmnisse des Data Sharing
Trotz der klar erkennbaren Vorteile eines unternehmensübergreifenden Datenaustausches gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die berechtigte Bedenken gegenüber einer Verfügbarmachung der eigenen Datenbestände haben. Insbesondere Befürchtungen eines unberechtigten Zugriffs auf sensible Unternehmensdaten, wie personenbezogene Daten (beispielsweise von Endkunden) oder vertrauliche Maschinendaten spielen eine große Rolle. Die Kontrolle über die Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten zu behalten, ist daher von zentraler Bedeutung für die Bereitschaft zur Bereitstellung durch die Datengebenden.
Auf Seite der Datennutzenden spielen Kriterien wie Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität eine große Rolle. Die erwünscht hohe Qualität der Daten kann jedoch meist nicht unmittelbar geprüft werden und somit ein Hemmnis zur Nutzung von Plattformen darstellen. Hier sind Vertrauensstrukturen notwendig, die zusichern, dass die ihnen angebotenen Datenprodukte diese Kriterien erfüllen.
Zudem bringt das Sammeln, Aufbereiten und zur Verfügung stellen von Daten einen Aufwand mit sich, dem ein betriebswirtschaftlicher Nutzen gegenüberstehen muss.
Hinzukommt die Herausforderung der Umsetzung eines rechtssicheren und fairen Datenaustauschs: Das Thema Datenhoheit ist bisher juristisch nicht geregelt, da die bestehenden Gesetze kein eigentumsähnliches Recht an Daten kennen. Auch der urheberrechtliche Datenbankschutz bietet keine umfassende Sicherheit und kann nur partiell zur Gewährleistung der Datenhoheit herangezogen werden.
Die Regeln für den Datenzugang werden daher heute in der Praxis für jede B2B-Plattform individuell vereinbart und in Verträgen zwischen Plattformbetreibern und -teilnehmenden über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien einschließlich der Vergütungen festgelegt. Hier eröffnet sich eine sehr große Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten.
(Aus-)Gestaltung von Data-Sharing-Plattformen
Betreiber von Data-Sharing-Plattformen stehen also vor der Herausforderung, nicht nur ein Geschäftsmodell für einen wirtschaftlichen Betrieb zu finden, sondern auch das Leistungsangebot sowie die Datensicherheit bzw. den Zugriff auf die angebotenen Daten so zu gestalten, dass sich auf beiden Seiten der Plattform für sowohl Datennutzende als auch -gebende ein Mehrwert ergibt. Auch der Aufbau von Vertrauen der Teilnehmenden in die Neutralität und Fairness der Plattform spielt eine wichtige Rolle. Dafür müssen entsprechende organisatorische oder gesellschaftsrechtliche Instrumente geschaffen werden.
Es gibt bereits erste Umsetzungen von digitalen B2B-Plattformen, deren Angebote sich hinsichtlich Leistungsversprechen, Architektur, Zugang, Rollenverständnis des Betreibers und etwaiger Transformation der Daten unterscheiden. Einen Überblick über organisatorische Gestaltungsinstrumente und Geschäftsmodellelemente von 24 existierenden Fallbeispielen etablierter Datenmarktplätze und Data-Sharing-Plattformen gibt die Kurzstudie „Data-Sharing Plattformen für Unternehmen“.
Kurzstudie „Data-Sharing-Plattformen für Unternehmen“
Die Kurzstudie „Data-Sharing Plattformen für Unternehmen“, die vom Institut für Innovation und Technik (iit) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen der Begleitforschung zum Technologieprogramm Smarte Datenwirtschaft erstellt wurde, befasst sich mit der Frage, wie der Austausch von Daten über Data-Sharing-Plattformen funktioniert und welche Vorteile und Herausforderungen damit verbunden sind.
In der Studie wurden die organisatorischen Gestaltungsinstrumente und Geschäftsmodellelemente von 24 existierenden Fallbeispielen etablierter Datenmarktplätze und Data-Sharing-Plattformen identifiziert und dargestellt. Gestützt auf Interviews mit deren Betreibern wurden zudem Erfolgsfaktoren für den Aufbau solcher abgeleitet. Berücksichtigung fanden sowohl domänenspezifische Plattformen in den Bereichen Industrie, Handel, Gesundheit und Logistik als auch domänenunspezifisch angelegte Angebote.
Erfolgsfaktoren
Einen zentralen Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Gestaltung des Datenaustausches über Plattformen stellen die Fokussierung auf die Verfügbarkeit und Qualität der bereitgestellten relevanten Daten sowie die Gestaltung der Sicherheit der Plattform dar. Eine agile Software- und Produktentwicklung unterstützt dies im Hinblick auf mögliche Anpassungen sowie die Ergänzungen neuer Features.
Weitere Informationen:
Auch eine klare Rollendefinition des jeweiligen Plattformbetreibers und dessen Kommunikation nach außen hat sich beim Aufbau von Datenplattformen als vorteilhaft erwiesen, um die Vertrauensbildung bei den potentiellen Teilnehmenden zu unterstützen. Die gesamte Studie finden Sie hier.
Autoren:
Maximilian Lindner ist Staatswissenschaftler und seit 2018 wissenschaftlicher Berater am Institut für Innovation und Technik in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Daneben übt er einen Lehrauftrag für Politikfeldanalyse und politische Kommunikation an der Universität Passau aus. Im Rahmen der Begleitforschung für verschiedenen Technologieprogramme des BMWi beschäftigt er sich vor allem mit dem Monitoring digital- und innovationspolitischer Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozesse. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Analyse von Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten digitaler Daten in komplexen Ökosystemen und den Interessen der daran beteiligten Anspruchsgruppen.
Dr. Bettina Kühne studierte Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Finanzierung und Organisation an der Freien Universität Berlin. Vor ihrer Promotion zum Dr. rer. pol. arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre der Freien Universität Berlin und im Projekt „Unternehmertum in der Wissensgesellschaft“. Seit 2009 ist sie in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in verschiedenen Funktionen und Projektkontexten tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte als Seniorberaterin im Bereich Gesellschaft und Innovation, Gruppe Datenökonomie und Geschäftsmodelle, liegen in der Begutachtung und Betreuung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Gründungsprojekten und in der Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Workshops zur Geschäftsmodellentwicklung sowie zu gründungsrelevanten Themen.
Sebastian Straub, LL.M. hat Rechtswissenschaften in Berlin und Madrid studiert und sein Referendariat am Kammergericht Berlin mit anschließender Befähigung zum Richteramt (2. juristische Staatsprüfung) absolviert. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen. Ein paralleles Studium zu Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat er mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent für die Bereiche Datenschutz und IT-Recht bei der TMF – Technologie und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. ist er seit 2018 wissenschaftlicher Berater beim iit und im Rahmen verschiedener Begleitforschungen zuständig für das Querschnittsthema Recht.