Ein massives Datenleck hat die Rezeptplattform Rezeptwelt.de getroffen, die von Thermomix-Hersteller Vorwerk betrieben wird. Laut Unternehmensangaben haben Hacker die persönlichen Daten von mehr als 3,1 Millionen Nutzern gestohlen und bieten diese nun im Darknet zum Verkauf an – für gerade einmal 1.500 US-Dollar.
Welche Daten wurden entwendet?
Betroffen sind Kunden aus Deutschland, aber auch aus anderen Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien und Australien. Laut Vorwerk wurden unter anderem folgende Daten kompromittiert:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Kochpräferenzen
Zwar seien keine Passwörter oder Finanzdaten betroffen, doch Experten warnen: Die gestohlenen Informationen ermöglichen gezielte Phishing-Angriffe und Identitätsmissbrauch.
Rechtliche Schritte für Betroffene
Die auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Nutzern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Über einen kostenlosen Online-Check können Thermomix-Kunden eine Ersteinschätzung erhalten und mögliche rechtliche Schritte einleiten. Die Kanzlei hat bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche nach ähnlichen Datenschutzverstößen durchgesetzt.
BGH stärkt Rechte der Geschädigten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zuletzt entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellt. Somit können Betroffene Schadensersatz fordern, ohne zusätzliche Nachweise für entstandene Ängste oder Befürchtungen erbringen zu müssen (Az.: VI ZR 10/24).
So können sich Nutzer schützen
Betroffene sollten umgehend handeln:
- Zugangsdaten bei anderen Plattformen ändern, falls dort ähnliche Passwörter genutzt wurden.
- Besondere Vorsicht bei E-Mails und Anrufen walten lassen, um nicht auf Phishing-Versuche hereinzufallen.
- Informationsanspruch gegenüber Vorwerk geltend machen, um Details zum eigenen Datenleck zu erfahren.
Jetzt handeln und Ansprüche sichern
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Thermomix-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung. Neben Schadensersatzforderungen können auch Feststellungsanträge gestellt werden, um zukünftige Risiken abzusichern. Da die Kanzlei bereits zahlreiche Datenschutzverletzungen vor Gericht gebracht hat, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche gut.
Thermomix-Nutzer sollten nicht zögern und ihre Rechte frühzeitig sichern – denn der Datenklau könnte noch weitreichende Folgen haben.
(vp/Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)