Unternehmen im Zugzwang

Europäisches KI-Gesetz: Stichtag des AI Acts rückt näher

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Um sicherzustellen, dass der Einsatz von KI im Einklang mit ethischen und rechtlichen Standards erfolgt, führt die Europäische Union mit dem AI Act einen einheitlichen Rechtsrahmen ein. Ab dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen die Bestimmungen des Gesetzes umsetzen – andernfalls drohen hohe Geldstrafen.

Die KI-Policy: Eine Pflicht für Unternehmen

Ein zentraler Bestandteil des AI Acts ist die Verpflichtung für Arbeitgeber, eine sogenannte KI-Policy zu erstellen. Diese muss klare Maßnahmen darlegen, wie das Unternehmen sicherstellt, dass alle Mitarbeitenden über die nötigen KI-Kompetenzen verfügen und sich der Chancen sowie Risiken von KI bewusst sind. „Zum einen müssen Arbeitgeber über eine KI-Policy verfügen“, erklärt Sander Runkel, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SD Worx Deutschland. Diese Richtlinie soll aufzeigen, wie der Umgang mit KI im Unternehmen gestaltet wird und wie Mitarbeitende auf dem neuesten Stand bleiben.

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Dabei geht es nicht darum, dass alle Mitarbeitenden tiefgehende Fachkenntnisse in Künstlicher Intelligenz besitzen. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass diejenigen, die direkt mit KI-Systemen arbeiten – unabhängig von ihrer Position – über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um Risiken zu erkennen und informierte Entscheidungen zu treffen. Diese Verantwortung gilt für alle Mitarbeitenden, die mit KI in Kontakt kommen, vom Entwickler über den Anwender bis hin zum Endnutzer.

Das Gesetz gibt keine genauen Vorgaben, wie Arbeitgeber die notwendigen Kenntnisse vermitteln sollen. Dennoch sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter durch gezielte Schulungsmaßnahmen die richtigen Fähigkeiten erlangen. Hierbei kann es sich um allgemeine KI-Schulungen handeln, die grundlegende Kenntnisse vermitteln, aber auch um spezialisierte Weiterbildungen zu bestimmten Tools oder Technologien. „KI-Kompetenz ist schließlich nichts Statisches“, betont Runkel. Dies bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter kontinuierlich auf dem neuesten Stand bleiben, insbesondere wenn sich Arbeitsrollen oder eingesetzte Tools ändern.

Die KI-Policy sollte daher nicht nur den richtigen Umgang mit bestehenden Systemen festlegen, sondern auch darlegen, wie das Unternehmen auf Änderungen reagiert und sicherstellt, dass alle Mitarbeitenden weiterhin über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen.

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Verbotene KI-Systeme: Ein klarer Ausschluss

Ein weiterer wichtiger Aspekt des AI Acts ist das Verbot bestimmter KI-Systeme, die gegen europäische Grundwerte oder Grundrechte verstoßen. Dazu zählen etwa Systeme, die Social Scoring betreiben oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz einsetzen. Solche Anwendungen sind ab dem 2. Februar 2025 in Europa nicht mehr zulässig. Unternehmen müssen daher ihre KI-Systeme auf mögliche Verstöße überprüfen und sicherstellen, dass sie nur Systeme einsetzen, die mit den europäischen Normen übereinstimmen.

Ab dem 2. August 2025 können Unternehmen, die verbotene KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Die Höhe der Strafen kann bis zu 35 Millionen Euro betragen oder bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens – je nachdem, welcher Betrag höher ist. „Die Überwachung und Festlegung der Strafen liegt vollständig in der Verantwortung der EU“, erklärt Runkel weiter. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie alle Vorschriften des AI Acts einhalten, um sich vor den teuren Konsequenzen einer Nichteinhaltung zu schützen.

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Rechtzeitig handeln

Das neue Gesetz stellt Unternehmen vor Herausforderungen, insbesondere in der Frage der richtigen Schulung und des richtigen Umgangs mit KI-Technologien. Doch die Einhaltung des AI Acts ist unerlässlich, um hohe Strafen zu vermeiden und den ethischen Einsatz von KI zu fördern. Ab dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen die Vorgaben des Gesetzes umsetzen – und sie sollten jetzt schon daran arbeiten, ihre Belegschaft entsprechend zu schulen und ihre KI-Systeme zu überprüfen.

Pauline Dornig

Pauline

Dornig

Online-Redakteurin

IT Verlag GmbH

Pauline Dornig verstärkt seit Mai 2020 das Team des IT Verlags als Online-Redakteurin. (pd)
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