Im vergangenen Jahr ist hierzulande das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten – ein Meilenstein in Sachen Umweltschutz und Menschenrechte für die deutsche Wirtschaft. Die EU zieht jetzt nach und hat sich auf ein EU-weites Lieferkettengesetz geeinigt. Ein Kommentar von Levent Ergin, Chief ESG Sustainability Strategist bei Informatica.
In Sachen Umweltschutz und Menschenrechte hat die deutsche Wirtschaft im letzten Jahr Pionierwege bestritten. Denn 2023 trat hierzulande offiziell das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG oder auch Lieferkettengesetz) in Kraft. Demnach sind Unternehmen dafür verantwortlich, dass sämtliche Mitglieder ihrer Lieferkette sowohl Umwelt- als auch Menschenrechtsverstöße vermeiden und auch proaktiv Maßnahmen ergreifen, um diese auch künftig zu verhindern. Kommen Unternehmen dem nicht nach, drohen Bußgelder.
Anfangs galt das Lieferkettengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten; davon waren etwa 900 Unternehmen in Deutschland betroffen. In diesem Jahr wurden die Anforderungen sogar verschärft, sodass nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten den Vorgaben entsprechen müssen.
Im vergangenen Dezember sind das EU-Parlament und die EU-Staaten ebenfalls dem Ruf nach ethischeren Arbeitsbedingungen gefolgt und haben sich auf ein EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Dessen Fokus liegt vor allem darauf, gegen Kinder- und Zwangsarbeit außerhalb der EU vorzugehen, von denen Unternehmen möglicherweise profitieren. Aber auch der Nachhaltigkeitsaspekt wird berücksichtigt.
Oftmals kommen Unternehmen ungestraft davon, die ihre Knochenjobs zu Lasten von Mensch und Natur weit außerhalb der EU-Grenzen in Ländern erledigen, in denen Menschenrechte und Umweltweltschutz weniger umfangreich geschützt sind als bei uns. Umso wichtiger ist es, dass ein solches Gesetz nun auch auf EU-Ebene umgesetzt wird, um Unternehmen diesbezüglich noch stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Die Direktive, die die Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umwandeln müssen, definiert sogar noch schärfere Anforderungen als das deutsche Pendant. Unternehmen mit Sitz in der EU unterliegen den Regeln bereits, wenn sie mindestens 500 Mitarbeitende und 150 Millionen Euro Umsatz vorweisen können; bei Nicht-EU-Unternehmen liegt der Umsatzmindestwert hingegen bei 300 Millionen Euro. Darüber hinaus machen sich Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen, haftbar und können zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Unternehmen, die mit der Änderung ebenfalls von dem neuen Gesetz betroffen sind, müssen nun ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und für mehr Transparenz entlang ihrer Lieferkette sorgen – und zwar vom Abbau der Rohmaterialien über die Produktherstellung bis hin zum Verkauf an den Verbraucher, einschließlich der End-of-Life-Phase. Daher sind für Unternehmen Investitionen in die Dateninfrastruktur unumgänglich. Sie müssen eine robuste Datenmanagement-Infrastruktur entwickeln, die die Datenqualität gewährleistet und die Integration von Daten aus verschiedenen Quellen erleichtert und automatisiert.
Dazu sollten Tools zur Datenbereinigung, -validierung und -abstimmung gehören. Erst wenn sie auf Basis aller Lieferkettendaten genau nachvollziehen, was bei ihren Händlern (und deren Händlern usw.) vor sich geht, können sie sicherstellen, dass diese die notwendigen Kontrollmechanismen implementiert haben und weder gegen Menschenrechte verstoßen noch die Umwelt belasten. Außerdem profitiert das gesamte Business von verlässlichen, gut aufbereiteten Daten in einer leicht zugänglichen Lösung.
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