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Kommentar zum Supply Chain Act der EU
Im vergangenen Jahr ist hierzulande das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten – ein Meilenstein in Sachen Umweltschutz und Menschenrechte für die deutsche Wirtschaft. Die EU zieht jetzt nach und hat sich auf ein EU-weites Lieferkettengesetz geeinigt. Ein Kommentar von Levent Ergin, Chief ESG Sustainability Strategist bei Informatica.
Wertschätzen wer Wert schöpft:
Nachdem flächendeckend in ganz Deutschland wieder das Anzünden von Feuerwerkskörpern erlaubt wurde, begann das neue Jahr laut und bunt. Und das nicht nur auf den Straßen Deutschlands, auf denen mit Fontänen und Knallern der Neustart eingeläutet wurde. Auch Unternehmer haben eine Reform zu begrüßen. Die Bundesregierung hat ein neues
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DSAG begrüßt verlangsamtes Vorgehen
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
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