Kommentar zum Supply Chain Act der EU
Im vergangenen Jahr ist hierzulande das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten – ein Meilenstein in Sachen Umweltschutz und Menschenrechte für die deutsche Wirtschaft. Die EU zieht jetzt nach und hat sich auf ein EU-weites Lieferkettengesetz geeinigt. Ein Kommentar von Levent Ergin, Chief ESG Sustainability Strategist bei Informatica.
Die EU-Kommission untersucht, ob Microsoft unfairen Wettbewerb mit der Einbindung des Kommunikationsdienstes Teams in seine Plattformen mit anderer Bürosoftware betreibt. Die Brüsseler Wettbewerbshüter zeigten sich am Donnerstag besorgt, dass Teams dadurch gegenüber anderen Diensten bevorteilt werden könnte.
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Digital vernetzte Geräte wie etwa private Überwachungskameras oder smarte Kühlschränke sollen nach dem Willen der EU-Länder künftig besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Die Länder einigten sich am Mittwoch in Brüssel auf eine Verhandlungsposition zu neuen Regeln für Produkte mit digitalen Elementen.
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Kommentar
„Das neue Data Privacy Framework für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA wird sich als ähnlich fragil erweisen wie die beiden Vorgänger Safe Harbor und Privacy Shield“, mutmaßt der Hamburger Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck. Er begründet: „Der Datenschutz spielt in den USA eine viel geringere Rolle als in
Amazon wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrößte Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll. Der US-Konzern legte beim EU-Gericht in Luxemburg Widerspruch gegen den Status einer besonders großen Online-Plattform nach dem Digital Services Act (DSA) ein.
Drei Jahre nach dem Aus der Absprache «Privacy Shield» ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA gewährleisteten nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt würden, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel
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Am 19. Juli 2023 tritt die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft und ist ab Januar 2027 zwingend anzuwenden. Ein Kommentar von Dr. Arun Kapoor, Partner der Kanzlei Noerr in München.
EU-Regulierung für Kryptomärkte
Im April hatte das EU-Parlament die Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) verabschiedet. Der deutsche Branchenverband Bitkom würdigte dies als „Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche“, denn dadurch würde ein erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister entstehen, der damit Rechtssicherheit für die Branche schafft.
Um die Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken einzudämmen, wollen die EU und die USA stärker zusammenarbeiten. So soll unter anderem eine Expertengruppe zur Überwachung und Messung bestehender und neuer KI-Risiken eingesetzt werden, wie aus einem am Mittwoch beim Handels- und Technologierat von EU
Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten wie Bitcoin sollen in der EU künftig automatisch zwischen den nationalen Steuerbehörden ausgetauscht werden. Auch steuerrelevante Informationen über die wohlhabendsten Menschen sollen geteilt werden können. Darauf einigten sich die Finanzminister der EU-Länder am Dienstag in Brüssel.
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