Die Landesinnenminister von CDU und CSU sind auf Distanz zu den Cybersicherheitsplänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegangen. Faeser hatte eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Zentralstelle für den Kampf gegen Cyberattacken auf Ziele in Deutschland zu machen.
In einem gemeinsamen Positionspapier der Unions-Innenminister, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, eine stärkere Zentralisierung und Bündelung von Kompetenzen auf Bundesebene sei nicht sinnvoll.
Die Bedrohungslage im Cyberraum sei zwar so hoch wie noch nie, konstatieren die Unions-Innenminister in dem Papier. «Aber warum muss es ein BSI geben im Sinne einer Bundesbehörde, die uns vorschreibt, was wir machen müssen?», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der dpa.
Als Bund-Länder-Stelle habe er nichts dagegen. Er habe aber etwas gegen eine Grundgesetzänderung, die dazu führe, «dass es eine Einrichtung gibt, die so zentralisiert ist, dass sie uns vorschreibt, was wir zu machen haben und wir sind nur noch Nebenstelle. Das widerspricht auch dem Föderalismus», sagte Reul.
Er habe nichts dagegen, Kräfte zu bündeln und das BSI technisch aufzurüsten. «Aber nicht nach dem Motto, einer ist der Oberwichtig und die anderen müssen spuren.»
Faeser hatte vor einem Jahr argumentiert, die Länder seien angesichts steigender Bedrohungen mit dieser Aufgabe langfristig überfordert. Von den kleineren Bundesländern gebe es viel Unterstützung für ihren Plan, hatte die Ministerin zuletzt gesagt.
Die Stärken und Kompetenzen des BSI im technischen Bereich sollten durchaus ausgebaut werden, so die Unions-Innenminister. Das BSI könnte etwa Erkenntnisse zur Cybersicherheitslage sammeln und mit den Ländern «auf Augenhöhe teilen», heißt es in dem Papier. Zudem sollte das gemeinsame Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) schrittweise ausgebaut werden zu einem Bund-Länder-Kompetenzzentrum für Cybersicherheit.
Faeser hatte vor gut einem Jahr eine «Cybersicherheitsagenda» vorgestellt. Für eine Grundgesetzänderung bräuchte die Ampel-Regierung im Bundestag auch Stimmen aus der Opposition, weil dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit dem geplanten Gesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.
dpa