Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat hat heute das Bundeskabinett den letzten Änderungswünschen der Länderkammer zugestimmt und somit die Mobilitätsdatenverordnung auf den Weg gebracht. Bereits am 1. Juli sollen dann die Daten über die so genannte „Mobilithek“ als nationalem Datenzugangspunkt bereitgestellt werden.
Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die Mobilitätsdatenverordnung wird innovative Verkehrslösungen eher bremsen als voranbringen. Insbesondere die in der Verordnung vorgesehenen Bereitstellungspflichten von Echtzeitdaten sehen wir kritisch. Es besteht die Gefahr, dass die zahlreichen anreiz- und vertragsbasierten Initiativen und Kooperationen wie zum Beispiel der Mobility Data Space beschädigt werden. Echtzeitdaten, zum Beispiel dynamische Geo- oder Preisinformationen, sind größtenteils wettbewerbssensible Daten, die Einblicke in Geschäftsmodelle von Mobilitätsdienstleistern ermöglichen. Sie sollten geschützt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit digitaler und verbraucherorientierter Mobilitätslösungen zu gewährleisten. Wer in digitale Technologien und datengetriebenes Geschäft investiert hat oder investiert, darf nicht durch einen Zwang zum Teilen geschäftserfolgskritischer Daten benachteiligt werden. Denn nicht alle Mobilitätsunternehmen unterliegen den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes und damit der neuen Verordnung. Es muss aber gleiches Recht für alle gelten. Das Ziel, eine einheitliche Rechtsordnung für alle Marktteilnehmer sicherzustellen, muss deshalb künftig in den Mittelpunkt gerückt werden. Diese Chance bietet sich etwa bei der angekündigten EU-Initiative zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten oder dem im Koalitionsvertrag angekündigten Mobilitätsdatengesetz.“