Grenzübergreifende Handelstransaktionen

Neue EU-Regeln für E-Rechnung gegen Mehrwertsteuerbetrug

Wer in der EU grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen verkauft, muss das künftig sofort und digital melden. Damit sollen den EU-Ländern weniger Einnahmen durch die Lappen gehen.

Im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug gelten in der Europäischen Union künftig neue Vorschriften für elektronische Rechnungen und Online-Geschäfte. Die EU-Finanzminister gaben bei einem Treffen in Brüssel final grünes Licht für ein Gesetzespaket zur Mehrwertsteuer, das auch die Digitalisierung fördern soll. 

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So müssen Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen, ab 2030 jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit digital melden. Bislang müssen die nationalen Steuerbehörden etwa alle paar Monate gebündelt über solche Verkäufe informiert werden. Das eröffne Betrügern eine Lücke, hatte es zuvor geheißen. 

Neue Vorschriften auch für Airbnb und Co.

Darüber hinaus müssen Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen – wie Airbnb oder Booking – oder Fahrdienste künftig die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen. Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. 

Die neuen Regelungen müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft gesetzt und wenn nötig in nationales Recht eingearbeitet werden. Zuvor hatte auch das Europaparlament den neuen Regeln zugestimmt.

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dpa

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