Der Bundestag berät heute über das Hinweisgeberschutzgesetz, das Whistleblower künftig besser schützen soll. Dazu ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
„In der digitalen Wirtschaft spielt Whistleblowing spätestens seit einigen spektakulären Fällen in den USA eine besondere Rolle. Deshalb beobachtet Bitkom die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers um einen einschlägigen Rechtsrahmen sehr aufmerksam. Jedes Unternehmen muss ein Interesse daran haben, dass Missstände schnell und vollständig bekannt und beseitigt werden können. Dabei wird ein stärkerer Schutz für Whistleblower helfen.
Ob es dem Bundestag gelingt, den Rechtsrahmen so zu gestalten, dass der Nutzen durch Whistleblowing den ebenfalls zu erwartenden Schaden durch fälschliche Anschuldigungen übersteigt, wird die Praxis zeigen. Der Gesetzgeber sollte das Hinweisgeberschutzgesetz deshalb als „Gesetz auf Probe“ ausbilden. Es sollte jetzt schon ein Tag X definiert werden, bis zu dem die Wirksamkeit des Gesetzes nachgewiesen sein muss – damit es im Bedarfsfall angepasst oder auch unkompliziert wieder abgeschafft werden kann.“