Am Montag legt der Ministerrat der EU seine Position für die Trilog-Verhandlungen über die Green Claims Directive fest. Ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Wer ein als umweltfreundlich beworbenes Produkt kauft, sollte auch sicher sein, dass es wirklich umweltfreundlich ist. Bitkom begrüßt die Absicht der EU-Kommission, Greenwashing möglichst zu verhindern, zumindest aber zu erschweren. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Umsetzung bürokratiearm erfolgt und auch kleine Unternehmen und Mittelständler die Regelungen ohne übermäßigen Aufwand erfüllen können.
In ganz Europa entwickeln Unternehmen und Green-Tech-Startups digitale Lösungen und Technologien für mehr Energie- und Ressourceneffizienz, die klimaschädliche Emissionen einsparen. Ohne solche und andere digitale Technologien wird das Klimaziel bis 2045 kaum zu erreichen sein. Wollen diese Unternehmen die positiven Umweltaspekte ihrer Produkte und Dienstleistungen nach außen kommunizieren, müssten sie der EU-Kommission zufolge zunächst die Zertifizierung durch einen unabhängigen Gutachter oder eine Prüforganisation einholen.
Das ist für Unternehmen wie Behörden ein verwaltungs-, zeit- und kostenintensives Verfahren, das vor allem für KMU und Startups nur schwer zu stemmen wäre. Die Entwicklung von Green Tech in der EU droht damit ausgebremst zu werden, ebenso die Nachhaltigkeitsbemühungen in der Wirtschaft insgesamt, da Budget und Personal für die Zertifizierungsprozesse bereitgestellt werden müssen. Diese Ressourcen fehlen dann für die digitale, nachhaltige Transformation. Laut Schätzungen wäre überdies in deutschen Behörden die Schaffung Hunderter neuer Stellen nötig, um die entsprechenden Verfahren zu bewältigen.
In den bald beginnenden Trilog-Verhandlungen muss daher ein pragmatisches Verfahren im Vordergrund stehen, das Greenwashing verhindert und Transparenz fördert, ohne dass dafür eine externe Organisation gebraucht würde. Bitkom schlägt vor, auf das in der Produktsicherheit bewährte Verfahren der so genannten „Konformitätsvermutung“ zu setzen. Produkte und Dienstleistungen auch von Digitalunternehmen könnten damit als besonders nachhaltig oder umweltschonend bezeichnet werden, wenn sie anerkannte einschlägige Standards oder Normen erfüllen. Dies wäre ein pragmatischer und zielführender Ansatz, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern die nötige Sicherheit gibt, ohne Unternehmen und externe Instanzen zusätzlich zu belasten.“