Kommentar

Vorschläge der EU-Kommission für Regulierung von KI reichen nicht aus

Zum gestern vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

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„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

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www.vdtuev.de
 

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