EuGH-Urteil

Vorratsdatenspeicherung: GI hofft auf Stärkung der Privatsphäre

EU Recht

Der EuGH entscheidet über die deutsche Vorratsdatenspeicherung. Die Gesellschaft für Informatik hofft auf eindeutiges Urteil zur Stärkung der Internet-Kommunikation am 20. September.

Im Rechtsstreit zwischen mehreren Internetprovidern und der Bundesrepublik Deutschland will der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. September über die Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht entscheiden. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) bewertet das anlasslose und massenhafte Speichern von Kommunikationsdaten als einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre von Bürger*innen. Der daraus resultierende Vertrauensverlust stelle eine Gefahr für die notwendige Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung dar.

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Christine Regitz, Präsidentin der GI:

„Die Vorratsdatenspeicherung greift gravierend in unsere Privatsphäre ein und verunsichert Bürger*innen und IT-Wirtschaft gleichermaßen. Sie untergräbt das Vertrauen in sichere Internetkommunikation und gefährdet dadurch die dringend notwendige Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung.

Anstatt das tote Pferd der flächendeckenden und anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten weiterzureiten, sollte die Bundesregierung – wie übrigens im Koalitionsvertrag vorgesehen – dringend datensparsamere Alternativen entwickeln. Die Vorratsdatenspeicherung muss hingegen unverzüglich beendet werden. Andersfalls droht der rechtliche Schwebezustand auch nach dem EuGH-Urteil weiterzugehen indem das Verfahren dann vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt wird.

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Ich hoffe daher auf ein eindeutiges Urteil aus Luxemburg, das die dringend notwenige Freiheit der Internetkommunikation abschließend klärt.“

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