US-Aufsicht FTC geht gegen Facebook-Konzern Meta vor

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Bildquelle: Tada Images / Shutterstock.com

Dem Facebook-Konzern Meta drohen in den USA neue schwerwiegende Auflagen. Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC will Meta unter anderem verbieten, neue Produkte oder Funktionen herauszubringen, bis eine Aufsichtsperson das Datenschutz-Programm des Konzerns positiv bewertet. Auch soll der Konzern Daten von Nutzern unter 18 Jahren nicht zum Geldverdienen nutzen dürfen, wie die FTC am Mittwoch mitteilte.

Meta kritisierte die Pläne als eine politische Show-Aktion und will sich dagegen wehren.

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Über die Vorschläge, zu denen Meta in dem Verfahren Stellung nehmen kann, werden die aktuell drei FTC-Mitglieder entscheiden. Meta kann danach dagegen vor Gericht ziehen. Alle drei FTC-Mitglieder sind Demokraten aus der Partei von US-Präsident Joe Biden. Die einzige Republikanerin war aus Protest gegen den Kurs von FTC-Chefin Lina Khan zurückgetreten.

Die FTC wirft Meta vor, vorherige Datenschutz-Auflagen verletzt zu haben. Diese waren nach Verstößen verhängt worden. Unter anderem hätten Software-Entwickler in einigen Fällen regelwidrig Zugang zu Nutzerdaten gehabt. Auch habe der Konzern fälschlicherweise behauptet, dass Eltern beim Chatdienst Messenger Kids die Kontrolle darüber gehabt hätten, mit wem ihre Kinder kommunizierten.

Der Facebook-Konzern hatte zuletzt 2020 weitere Datenschutz-Auflagen bekommen. Damals zahlte er auch eine Strafe von fünf Milliarden Dollar. Meta argumentiert, die FTC (Federal Trade Commission) dürfe nicht einseitig Auflagen der damals von einem Gericht abgesegneten Vereinbarung zwischen der Behörde und dem Konzern ändern. Der Konzern kritisiert auch, die FTC verweise auf Jahre zurückliegende Probleme.

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Bei dem auf Kinder ausgelegten Messenger Kids etwa hatte es nach Darstellung von Meta einen Software-Fehler gegeben. Dadurch hätten die Kinder zum Teil nicht nur mit von ihren Eltern freigegebenen Freunden kommunizieren können, sondern auch mit deren Freunden. Man habe die FTC und die Betroffenen 2019 über den Fehler unterrichtet.

dpa

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