Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen aktualisiert.
Zu den Grundlagen der Absicherung von IT-Systemen gehört die Kontrolle externer Schnittstellen. Darüber können nicht nur gewünschte Informationen transportiert werden, sondern bei unbedachter oder maliziöser Nutzung können Informationen abfließen oder Schadsoftware eingebracht werden.
Das BSI hat zur Unterstützung bei der Absicherung bereits im Jahr 2016 den ersten Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen veröffentlicht. Der Mindeststandard wird regelmäßig aktualisiert und liegt nun in der Version 1.3 vor. Neben konkretisierten Sicherheitsanforderungen wurde auch die Referenztabelle an das neue IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2021) angepasst. Die Version 1.3 des Mindeststandards, die aktualisierte Referenztabelle und eine Änderungsübersicht stehen nun zur Verfügung.
www.bsi.bund.de