Ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren, SMS verschicken und das Internet in der gleichen Qualität wie zu Hause nutzen: Das verspricht die ab morgen, dem 1. Juli, geltende Neufassung der Roaming-Verordnung, wie die Bundesnetzagentur mitteilt.
Mehr Transparenz fixiert
Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das Roam-Like-At-Home-Prinzip für weitere zehn Jahre fortgeschrieben. Neu ist, dass ab Juli auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie daheim. Den europäischen Verbrauchern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist.
Auch müssen die Roaming-Anbieter über das Risiko zusätzlicher Roaming-Entgelte bei der Nutzung von Mehrwertdiensten informieren. Nach Aufbau entsprechender Datenbanken durch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Elektronische Kommunikation müssen Roaming-Anbieter ab dem 1. Juni 2023 zudem über die Rufnummergassen informieren, bei denen dieses Risiko besteht.
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