Tausende Mobilfunkkunden haben in Schweden im Sommer 2023 SMS erhalten, in denen zu Rache für die damaligen Koranverbrennungen aufgerufen wird. Nun ist klar, wer hinter den Textnachrichten steckt.
Der Iran hat nach schwedischen Angaben mit einer massiven Hacker-Operation auf Koranverbrennungen im Sommer 2023 reagiert. Iranische Hacker hätten einen größeren SMS-Dienst eines schwedischen Unternehmens übernommen und rund 15.000 Mitteilungen verschickt, in denen zu Rache gegen «Koranschänder» aufgerufen worden sei, teilte die schwedische Staatsanwaltschaft mit.
Das Ziel der Aktion sei gewesen, das Meinungsbild in Schweden zu beeinflussen und Spaltung in der schwedischen Gesellschaft zu erzeugen, erklärte der zuständige Staatsanwalt Mats Ljungqvist. Der Iran reagierte auf die Vorwürfe zunächst nicht.
Diplomatischer Ärger mitten im Nato-Prozess
Schweden hatte im Sommer 2023 mehrere Koranverbrennungen erlebt, die teils gewaltsame Proteste in einer Reihe von Ländern sowie diplomatischen Ärger ausgelöst hatten. Für das skandinavische EU-Land kam das zur absoluten Unzeit: Zu dem Zeitpunkt rang die Regierung in Stockholm noch um die ausbleibenden Zustimmungen der Türkei und Ungarns zum schwedischen Nato-Beitritt. Die Verbrennungen der Heiligen Schrift des Islams trugen mit dazu bei, dass die türkische Führung die Aufnahme Schwedens in das Verteidigungsbündnis damals noch weiter blockierte.
In Schweden hatten damals Tausende Mobilfunkkunden SMS mit Aufrufen zur Rache gegen die Koranverbrenner bekommen. Unter Ljungqvists Leitung nahm der schwedische Nachrichtendienst Säpo daraufhin Ermittlungen auf, um festzustellen, wer hinter dem Eindringen in die Datensysteme des besagten Unternehmens steckte und welchen Zweck die Aktion hatte. Das Ergebnis: Der iranische Staat habe die Hacker-Operation über die iranische Revolutionsgarde (IRGC) verübt, erklärte Ljungqvist. Man habe die Identität der Hacker ermitteln können und die Ermittlungen eingestellt.
Da die Akteure hinter der Tat für eine ausländische Macht agierten, geht der Ermittler nicht davon aus, dass man sie strafrechtlich verfolgen kann. Solange die Taten nicht verjährt seien, könne das Ermittlungsverfahren aber wiederaufgenommen werden, sagte Ljungqvist.
dpa