Mit einem neuen Webservice können Bürgerinnen und Bürger die PIN ihres Personalausweises oder ihrer eID-Karte zurücksetzen oder aktivieren, ohne dafür die Ausweisbehörde aufsuchen zu müssen.
Um den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRS) bequem und sicher von zu Hause aus nutzbar zu machen, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die notwendigen Sicherheitsanforderungen definiert. Die entsprechenden Spezifikationen bildet die Technische Richtlinie TR-03128 „Diensteanbieter für die eID-Funktion Teil 3: Änderungsdienste mit hoheitlicher Berechtigung “ ab. Darüber hinaus hat das BSI das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bei Entwicklung und Inbetriebnahme des PRS unterstützt.
Bei vergessener PIN, verlegtem initialen PIN-Brief oder deaktivierter Online-Ausweisfunktion können Bürgerinnen und Bürger über die Webseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die im Auftrag des BMI vom Ausweishersteller Bundesdruckerei betrieben wird, einen PIN-Rücksetzbrief anfordern. Benötigt wird hierfür neben dem Ausweisdokument ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät und eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, wie beispielsweise die vom Bund kostenfrei bereitgestellte AusweisApp2. Der PIN-Rücksetzbrief enthält die neue PIN und einen Aktivierungscode und wird aus Sicherheitsgründen ausschließlich dem Ausweisinhaber persönlich an seine deutsche Meldeadresse zugestellt. Mit dem Aktivierungscode kann die Online-Ausweisfunktion anschließend dann mit der neuen PIN (wieder) in Betrieb genommen werden.
Da die Online-Ausweisfunktion auf Vertrauensniveau „hoch“ nach der eIDAS-Verordnung für die grenzübergreifende Nutzung notifiziert ist, hat das BSI außerdem die anderen europäischen Mitgliedsstaaten über die Neuerung informiert.
www.bsi.bund.de