Vorschlag

Neuer Zugriff auf elektronische Beweismittel im EU-Ausland

Polizei

Strafverfolgungsbehörden sollen IP-Adressen, Chats oder andere Daten von einem Diensteanbieter in einem anderen EU-Land künftig direkt anfordern können. Doch was, wenn da gar nichts gespeichert ist?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Vorschlag vorgelegt, wie Deutschland eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel durch Diensteanbieter umsetzen könnte. Ebenfalls veröffentlicht hat sein Ministerium einen Verordnungsentwurf dazu, auf welchem Weg und in welchem Format elektronische Akten von deutschen Behörden an die Gerichte übermittelt werden müssen.

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Die EU-Richtlinie ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten einen direkten Zugriff auf Daten, die etwa bei Telekommunikationsanbietern, Messengerdiensten, Plattformbetreibern oder Betreibern von Gaming-Plattformen in anderen Staaten der Europäischen Union anfallen. 

Hohe Hürde für Herausgabe der Inhalte

Dabei geht es um die Identität der Nutzer, sogenannte Verkehrsdaten, aber teilweise auch um den Inhalt – etwa von Chats. Der Entwurf, den das Bundesjustizministerium dazu zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt hat, sieht allerdings vor allem für die Herausgabe der Inhalte sehr hohe Hürden vor. Zudem ist hier eine Unterrichtung einer Behörde im Zielstaat vorgeschrieben. 

Außerdem gibt es in Deutschland für Provider keine Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Verkehrsdaten, sodass manche Daten im konkreten Fall womöglich gar nicht vorhanden sind.

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Koordinierung von Straftaten über Messengerdienste

Elektronische Medien wie etwa Messengerdienste spielten eine immer größere Rolle bei der Anbahnung und Koordinierung von Straftaten, sagt Buschmann. Deshalb sei es gut, den bislang oft noch schwerfälligen Prozess der grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel EU-weit zu vereinfachen. So könne verhindert werden, dass relevante Daten gelöscht würden. Ihm sei aber wichtig gewesen, «die europäischen Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich in das deutsche Recht einzupassen», betont der FDP-Politiker. Besonders geschützt werden sollen unter anderem Daten sogenannter Berufsgeheimnisträger, dazu zählen unter anderem Rechtsanwälte und Ärzte.

Der Entwurf für das sogenannte E-Evidence-Gesetz konkretisiert überdies die Pflicht der Diensteanbieter, Niederlassungen zu benennen beziehungsweise Vertreter zu bestellen.

Der Entwurf für die neue Behördenübermittlungsverordnung verlangt, dass elektronische Dokumente einer Akte grundsätzlich auf dem sicheren Übermittlungsweg vom besonderen elektronischen Behördenpostfach an die elektronische Poststelle des Gerichts im .pdf-Format übermittelt werden müssen.

dpa

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