Der Boom in der IT-Branche ist nicht aufzuhalten. IT-Freelancer profitieren durch neue Geschäftsfelder von einem hohen Maß an Beschäftigungsauslastung. Das betrifft unter anderem die Intensivierung der mobilen Vernetzung und das Cloud-Computing.
Im Zuge dieser Entwicklung macht sich jedoch nicht nur Einkommenssicherheit breit. Auch Zeitdruck ist ein Thema, da viele Auftraggeber enge Fristen setzen. Fehler sind deshalb schnell passiert. Im schlimmsten Fall kostet das die Existenz des Freiberuflers. Grund: Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Haftung für Schadenersatzansprüche vor, welche in der Höhe unbegrenzt ist. Die IT-Haftpflichtversicherung schützt.
IT-Haftpflichtversicherung: Grundvoraussetzung für die Auftragsannahme
Die IT-Haftpflichtversicherung gilt als Absicherung der beruflichen Haftungsrisiken und gehört zur Grundausstattung, wenn es um den Selbstschutz des Privatvermögens geht. Darüber hinaus setzen immer mehr Auftraggeber eine IT-Haftpflichtversicherung voraus und kommunizieren dies entsprechend im Anforderungsprofil für die Projektvergabe.Viele Versicherungsgesellschaften haben an dieser Stelle erkannt, dass eine standardisierte Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, sondern eine bedarfsgerechte Versicherungslösung gewünscht ist, welche spezifisch auf den IT-Dienstleister zugeschnitten ist.
Welche Fehler können passieren?
Geht es “nur” um die in der Hektik verschüttete Tasse Kaffee, welche versehentlich das teure Macbook des Kunden ruiniert hat, hält sich der Schaden in Grenzen. Anders sieht es im Zuge von fehlerhaften Programmierungen aus, wenn daraus Schäden im fünf- und sechsstelligen Bereich resultieren.
Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung?
Die IT-Haftpflichtversicherung richtet sich speziell an Unternehmen, StartUps und Freiberufler, die im IT-Bereich sind. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, welche darauf abzielt, dass sich die Versicherungsnehmer aus dem IT-Bereich gegen Schadenersatzansprüche absichern. In der Regel stellt die IT-Haftpflichtversicherung eine Kombinationsversicherung dar, welche folgende Schäden abdeckt:
- Vermögensschäden
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensfolgeschäden
Das bedeutet, dass damit der Schutz einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenversicherung kombiniert wird. Die IT-Haftpflicht ist extrem wichtig, um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen.
Wer benötigt eine IT-Haftpflichtversicherung?
Diese Versicherung sollte von allen Unternehmen, Freiberuflern und Studenten in folgenden versicherbaren Berufen abgeschlossen werden:
- Informatiker
- Webdesigner
- Programmierer
- Webdeveloper
- Netzwerkentwickler
- SAP-Berater
- EDV-Berater
Warum ist eine Versicherung gerade im IT-Bereich so wichtig?
Beim IT-Bereich handelt es sich um ein sensibles Arbeitsumfeld, welches eine Vielzahl an stressigen Projekten beherbergt. Das Einhalten von knappen Deadlines führt häufig zu Fehlern, Dazu gehören insbesondere:
- Datenverlust
- Programmierfehler
- Rechtsverstoß
- Systemfehler
- Serverausfall
IT-Haftpflichtversicherung: Welche Risiken werden dadurch abgesichert?
Die IT-Haftpflichtversicherung ist speziell auf den Tätigkeitsumfang im IT-Bereich zugeschnitten. Die Versicherung wird so konzipiert, dass alles Wichtige abgesichert ist. Hinzukommen bestimmte Optionen, welche individuell dem persönlichen Tätigkeitsbereich angepasst werden. So kann sich beispielsweise ein Webdesigner zusätzlich gegen DSGVO-Verstöße absichern.
Worauf muss besonders geachtet werden?
Bei der Versicherungsauswahl heißt es: Augen auf! Im Zweifelsfall lässt man sich die Konditionen lieber mehrfach erklären. Wichtig ist auch, dass das Kleingedruckte gelesen wird. Besonders Augenmerk gilt aber auch den Haftpflichtrisiken, welche Bestandteil des Vertrags sein sollten.
Für StarUps ist es empfehlenswert, eine IT-Haftpflichtversicherung mit sogenannter offener Deckung abzuschließen. Diese wird häufig als “All-Risk-Deckung” deklariert. Das bedeutet, dass alle Gefahren und Tätigkeiten versichert sind, welche nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass auch Tätigkeiten abgesichert sind, welche neu hinzukommen.
Was ist nicht versichert?
Es gibt einige Schäden, welche durch den Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Das betrifft Schäden, welche durch Vorsatz entstanden sind und von Dritten verursacht wurden, Schäden, welche im Rahmen des unternehmerischen Risikos hervorgerufen werden, Garantiezusagen, Nacherfüllungen, Nachbesserungen und die Erbringung geschuldeter Leistungen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind der Schadenersatz wegen Leistungsverzögerung und fehlerhafte Einschätzungen (vorsätzlich oder grob fahrlässig), welche sich auf finanzielle, technische, personelle und logistische Ressourcen beziehen.
Wo besteht überall Schutz durch die IT-Haftpflichtversicherung?
Prinzipiell bietet eine IT-Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Das bedeutet, dass es für den Versicherungsnehmer keinen Unterschied macht, ob er seine Dienstleistungen nur in Deutschland oder weltweit anbietet.
Fazit
Da die Gesetzeslage es vorsieht, dass im Falle einer Schadenersatzforderung mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muss, sollte die IT-Haftpflichtversicherung keinesfalls vernachlässigt werden. Diese kann speziell auf das eigene Tätigkeitumfeld zugeschnitten werden und schützt insbesondere bei typischen Fehlern, welche im stressigen IT-Umfeld passieren. Darüber hinaus wird die IT-Haftpflichtversicherung immer häufiger vorausgesetzt. Ohne Versicherung gibt es kaum noch Aufträge, weshalb der Abschluss erforderlich ist.