Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden.
Allerdings gelten die Sorgfaltspflichten juristisch nur für direkte Zulieferer und gegebenenfalls deren Zulieferer. Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung wird dies zwar juristisch helfen, für einen ganz praktischen und proaktiven „Ruck durch die unternehmerische Gesellschaft“ greift diese Botschaft aber viel zu kurz.
Das neue Gesetz tritt zum 01.01.2023 zwar zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, ab 01.01.2024 dann ab 1.000 Mitarbeitenden in Kraft. Mittelstandsvertreterinnen und Mittelstandsvertreter wie bspw. die Industrie- und Handelskammern (IHK) warnen jedoch: Die dafür notwendige Datenbeschaffung wird in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht werden, betrifft die Wertschöpfungsketten und -netzwerke in Deutschland also insgesamt.
Wie das neue Gesetz IT-seitig umgesetzt werden kann, was an Infrastruktur schon vorhanden ist und woran es noch mangelt bzw. wo Software-Hersteller wie SAP noch nachliefern müssen, weiß Karin Gräslund, DSAG-Fachvorständin Financials & Sustainability: „Wir fordern nicht weniger als die technischen Rahmenbedingungen dafür, das Gesetz erfüllen und in einen Wettbewerbsvorteil ummünzen zu können.“ Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) läutet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwandel ein: Wenn Corporate Responsibility auf freiwilliger Ebene keine Effekte in den Lieferketten hat, dann müssen Vorgaben für Menschenrechte und Umweltschutz verbindlich und mit staatlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um Risiken zu erkennen, Verstößen vorzubeugen, sie gemeinsam zu minimieren und zu beenden.
Soweit die Theorie, die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) wird – mit Unterstützung von SAP – nun auch den dringend benötigten praktischen Nutzen zum LkSG liefern. „Schließlich müssen wir alle das neue Gesetz mit den bestehenden IT-Infrastrukturen, Software-Lizenzen und Wartungsverträgen optimal handhaben; denn administrativer Aufwand und gesetzliche Anforderungen werden weiter steigen“, so Karin Gräslund.
Um den Bedarf an digitalisierten Anwendungen zu adressieren, die auf bestehenden SAP-Lösungen für das Lieferkettenmanagement aufbauen, sind folgende Maßnahmen für das dritte Quartal des Jahres 2022 geplant:
- Die gesetzliche LkSG-Reporting-Pflicht (LkSGR) soll nach der derzeitigen Release-Planung sowohl über zusätzliche Funktionen der SAP-Supplier-Management-Produkte, SAP Ariba Supplier Risk Management und SAP Ariba Supplier Lifecycle & Performance Management abgebildet werden, als auch in eine vorkonfigurierte Template-Lösung der DSAG für bestehende SAP-Anwender einfließen. Zu diesem Zweck arbeitet die SAP-Entwicklung eng mit Kunden zusammen, um deren Anforderungen bei dieser Standardentwicklung zu berücksichtigen.
- Die Bereitstellung der genannten Funktionen soll im Rahmen des SAP-Supports erfolgen und damit für Bestandskunden dieser Produkte kostenneutral bleiben. Als zeitnahe Gesetzesanforderung muss sie für Alt- und Neukunden – vor allem auch im Mittelstand – „leicht“ umzusetzen sein.
- Die Kombination aus den geplanten neuen Funktionen und dem Template soll rechtzeitig bereitstehen und zudem bereits den Weg für weiterreichende Nachhaltigkeitslösungen ebnen, wie sie zum Beispiel von der EU-Kommission bereits diskutiert werden.
„Für uns SAP-Anwender soll dieses Vorgehen nur ein weiteres Beispiel der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der DSAG und SAP bei der Umsetzung von neuen Regulierungsanforderungen sein. Wir sind zuversichtlich, dass SAP uns Anwendern diesen Weg zur Umsetzung erleichtert, wie wir es als konkrete Idee auf der DSAGLIVE vorweggenommen und gemeinsam vorgestellt haben“, erläutert Karin Gräslund.
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