Derzeit verschicken Hacker eine Abmahnung zu einer angeblichen Copyrightverletzung auf der Webseite des Opfers. Wer wissen will, um welche Media-Dateien es geht, muss einen verseuchten Anhang öffnen.
Wer bereits einmal ein Schreiben eines Anwalts oder Rechteinhabers zu einer Copyright-Verletzung erhalten hat, weiß, dass das teuer werden kann. Und nicht immer sind die Klagen und Drohungen in den entsprechenden Abmahnungen gerechtfertigt. Wer also eine derartige E-Mail in seinem Posteingang vorfindet, möchte genau wissen, um welche Dateien und Bilder es geht. Diesen Umstand macht sich eine Hackergruppe derzeit zu Nutze, wie die Sicherheitsforscher von AhnLab aus Korea warnen.
Die Kriminellen verschicken dabei eine E-Mail, in der sie sich als Inhaber der Rechte an Media-Dateien ausgeben, die auf der Webseite des Opfers angeblich ohne eine entsprechende Lizenz genutzt würden. Diese Dateien sollten umgehend entfernt werden, andernfalls würden rechtliche Schritte eingeleitet. Der Trick: Die fraglichen Dateien werden in der E-Mail nicht genannt. Um herauszufinden, um welche Bilder oder Dateien es geht, muss das Opfer einen Anhang herunterladen und öffnen. Dabei handelt es sich um einen passwortgeschütztes ZIP-Archiv, das unter anderem einen als PDF getarnten NSIS-Installer enthält. Für Sicherheitssoftware ist diese Konstruktion kaum zu durchschauen, wodurch die Kriminellen ihre Malware ungestört einschleusen können. Wird das PDF geöffnet, lädt die Malware – im aktuellen Fall die Ransomware LockBit 2.0 – und beginnt mit der Verschlüsselung des Rechners.
Der aktuelle Fall ist nicht der erste, in dem der Trick mit den Copyright-Abmahnungen zum Einsatz kommt. Auch die Schädlinge BazarLoader oder Bumblebee Malware Loader werden auf diesem Weg verbreitet. Selbst BleepingComputer.com, ihres Zeichens eine News-Webseite mit dem Fokus auf Cybersicherheit, hat eigenen Angaben zufolge bereits solche E-Mails erhalten.
Für Unternehmen bedeutet das, dass sie besonders vorsichtig sein sollten, was Nachrichten zu vermeintlichen Copyright-Verletzungen angeht. Wird die fragliche Datei nicht direkt in der E-Mail genannt, sondern in einem obskuren Anhang oder hinter einem Link versteckt, sollten auf jeden Fall die Alarmglocken schrillen. Außerdem sollte man bei der Erstellung seines Webauftritts allerhöchste Sorgfalt in Punkto Urheberrecht walten lassen. Das Wissen, dass auf der eigenen Webseite in dieser Beziehung alles überprüft und in bester Ordnung ist, schützt nämlich nicht nur vor Hackern, sondern auch vor den gefürchteten Abmahnanwälten.
www.8com.de