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Pressehäuser sollen nach einer Urheberrechtsreform finanziell beteiligt werden, wenn Plattformen wie Suchmaschinen Inhalte von ihnen anzeigen. In einem Konflikt um die Umsetzung dieses Schutzrechte-Gesetzes ist nun eine Schiedsstelle eingeschaltet worden.
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Internet-Plattformen wie Youtube können wegen Urheberrechtsverletzungen unter bestimmten Umständen künftig auch in Deutschland auf Schadenersatz verklagt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe änderte mit mehreren am Donnerstag verkündeten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Anbieter nicht als Täter hafteten, wenn Nutzer und Nutzerinnen mit hochgeladenen Inhalten gegen Urheberrecht verstoßen.

Im Streit um Urheberrechte haben der US-Internetriese Google und französische Verlage eine neue Grundsatzeinigung zur Vergütung genutzter Presseinhalte erzielt. Dies teilten das Unternehmen und der Verlegerverband L’Alliance de la presse d’information générale am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. In dem Abkommen würden die Grundpfeiler für weitere Verhandlungen

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Google Drive hat Textdateien, die einfach nur eine „1“ enthalten, als Copyright-Verletzung und Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen markiert. Aufgefallen ist das am Montag zunächst Emily Dolson, Professorin an der Michigan State University, die eine derartige Datei für einen Informatikkurs mit Studenten teilen wollte.

Frankreichs Wettbewerbshüter haben im Streit um das Urheberrecht eine Strafe von 500 Millionen Euro für Google verhängt. Der Internetgigant habe nicht redlich mit Verlegern in Frankreich verhandelt, zitierte die Wettbewerbsbehörde ihre Präsidentin Isabelle de Silva in einer Mitteilung vom Dienstag.

Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich ab 7. Juni neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben.

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