Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil zur EU-Urheberrechtsreform den umstrittenen Artikel 17 der so genannten DSM-Richtlinie bestätigt und die Klage Polens zurückgewiesen. Damit verstoßen die so genannten Uploadfilter nicht gegen Unionsrecht.
Im Streit um Urheberrechte haben der US-Internetriese Google und französische Verlage eine neue Grundsatzeinigung zur Vergütung genutzter Presseinhalte erzielt. Dies teilten das Unternehmen und der Verlegerverband L’Alliance de la presse d’information générale am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. In dem Abkommen würden die Grundpfeiler für weitere Verhandlungen
Google Drive hat Textdateien, die einfach nur eine “1” enthalten, als Copyright-Verletzung und Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen markiert. Aufgefallen ist das am Montag zunächst Emily Dolson, Professorin an der Michigan State University, die eine derartige Datei für einen Informatikkurs mit Studenten teilen wollte.
Frankreichs Wettbewerbshüter haben im Streit um das Urheberrecht eine Strafe von 500 Millionen Euro für Google verhängt. Der Internetgigant habe nicht redlich mit Verlegern in Frankreich verhandelt, zitierte die Wettbewerbsbehörde ihre Präsidentin Isabelle de Silva in einer Mitteilung vom Dienstag.
Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt.
Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich ab 7. Juni neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben.
Veranstaltungen
- IT-Ingenieur*in (m/w/d)
Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin - Datenbank-Affiner Projektcontroller (m/w/d) FuE-Projekte
Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden Württemberg (ZSW), Stuttgart - Produktdatenmanager (m/w/d)
Brunner GmbH, Rheinau - Softwareentwickler Electronics (m/w/d) in Kitzingen
LEONI, Kitzingen