Google unterliegt erweiterter Missbrauchsaufsicht

Bildquelle: Sundry Photography /Shutterstock.com

Das Bundeskartellamt stellt die Weichen für eine schärfere Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens Google. Man habe «eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt», teilte Behördenpräsident Andreas Mundt am Mittwoch mit. Damit unterliege der Internetgigant der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde.

«Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen», sagte Mundt. Die Behörde habe bereits begonnen, die Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie das Nachrichtenangebot Google News Showcase intensiver unter die Lupe zu nehmen. «Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook», sagte Mundt.

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Der Hintergrund: Eine im Januar 2021 in Kraft getretene Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt dem Kartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne – vorausgesetzt ihre überragende marktübergreifende Bedeutung ist nachgewiesen.

Bei Google ist das laut Kartellamt der Fall. Nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde verfügt der Internetgigant über eine wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.

In Deutschland habe Google mit Marktanteilen von über 80 Prozent eine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und sei der wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung. Google könne deshalb marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben, betonte die Behörde. Googles überragende Bedeutung für den Wettbewerb zeige sich auch im Börsenwert, der weltweit einer der höchsten sei und Googles große Finanzkraft widerspiegele.

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Die Entscheidung des Kartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Kartellamt. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.

dpa

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