2022 wurde Arne Schönbohm nach einer Sendung von Jan Böhmermann als BSI-Präsident abgesetzt. Deshalb forderte er Geld vom ZDF. Und darüber hat nun ein Gericht entschieden.
Der Ex-Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat am Landgericht München I einen weitgehenden Sieg gegen das ZDF errungen. Das Gericht untersagte dem Sender die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im «ZDF Magazin Royale» getätigt wurden. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück.
Schönbohm hatte, nachdem er in der Satire-Sendung von Jan Böhmermann vorgekommen war, eine finanzielle Entschädigung von 100 000 Euro und eine Unterlassungsverpflichtung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht: Auch satirische Äußerungen haben Grenzen
Insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen könnten «so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe», entschied das Gericht. Dies stelle «eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht» verletze. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe.
Faeser hatte Schönbohm als BSI-Chef nach der Sendung abgesetzt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
Schönbohm fordert personelle Konsequenzen
Schönbohm forderte in einer Stellungnahme, die sein Anwalt Markus Hennig verbreitete, personelle Konsequenzen beim ZDF. «Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere», sagte er und sprach von einer «medialen Hinrichtung». Das ZDF äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil, kündigte aber eine Stellungnahme an.
dpa