Die SCHUFA Holding AG (Schufa) muss Verbraucher:innen von nun an Auskunft darüber geben, wie die Werte des Bonitätsscorings (Schufa-Score) zustande kommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Verfahren gegen die Auskunftei entschieden, dass es sich um eine automatisierte Entscheidung handelt, wenn ein Vertragsabschluss maßgeblich vom Schufa-Score abhängt. Das hat zur Folge, dass Verbraucher:innen nun mehr Transparenz von der Schufa verlangen können und das Recht haben, zu erfahren, wie der Wert ihres Schufa-Scores zustande kommt.
Hintergrund des Verfahrens war, dass die Schufa eine nähere Erläuterung der Berechnung unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis ablehnte und auf die Anbieter verwies, da diese letztlich entscheiden würden, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande komme. Wie der Score konkret berechnet wird, war für die Betroffenen bisher kaum nachvollziehbar.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW:
„Diesem Ping-Pong bei dem Wunsch nach Auskunft setzt der EuGH nun ein Ende und sorgt für mehr Transparenz beim Bonitätsscoring. Verbraucher:innen müssen verständliche Informationen erhalten, wie ihre Scorewerte zustande kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung bei solchen automatisierten Entscheidungen nicht durch nationale Gesetze wieder abgesenkt wird.“
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