Jeder Krankenversicherte soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte erhalten. «Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich», kündigte Lauterbach in der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.)» an. «Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.»
Seinen Vorschlag will Lauterbach demnach am Montag dem Bundeskabinett vorstellen. Auch das elektronische Rezept will er 2024 verbindlich machen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll beispielsweise Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Sie sind dann per Handy oder Computer einsehbar. Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können.
Als freiwilliges Angebot für die 74 Millionen gesetzlich Versicherten gibt es die elektronische Patientenakte seit Januar 2021. Aber nur weniger als ein Prozent der Patienten nutzten sie nach Lauterbachs Angaben bislang.
Mit der elektronischen Akte werde der Patient Herr seiner Daten, warb der Minister. «Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente.» Das helfe auch bei der Behandlung. «Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat.»
Technisch will Lauterbach pragmatisch vorgehen. «Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt.» Für den Anfang werde es möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen.
Erklärtes Ziel der ePA ist, die Versorgung effektiver und besser zu machen – etwa, indem Mehrfachuntersuchungen unnötig werden. Bei der Vernetzung der Praxen gibt es jedoch Verzögerungen. Bei mehreren Fragen schwelt ein Streit über den Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich etwa kritisch zu dem angestrebten Verfahren geäußert, auf die Akte nur zu verzichten, wenn der Patientinnen oder Patienten aktiv widersprechen.
dpa