Die Bundesregierung will Verbraucherrechte stärken und dafür sorgen, dass Angebote im Internet transparenter werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vergleichsplattformen im Internet angeben müssen, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten. Zudem müssen Plattformen und Suchmaschinen kennzeichnen, wenn Anbieter für eine bessere Platzierung unter den Suchergebnissen bezahlen. Angegeben werden muss auch, ob Angebote von Unternehmen oder Privatpersonen stammen.
Auch bei Bewertungen von Produkten sieht der Gesetzesentwurf eine Verbesserung für Verbraucher vor: Demnach sollen Anbieter in Zukunft darstellen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen sicherstellen. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten. Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz.
dpa