Kommentar

Bundesrat: Zustimmung zur TK-Mindestversorgungsverordnung

Internetkabel

Der Bundesrat hat der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung) der Bundesnetzagentur zugestimmt. Demnach sollen alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Wohnort – ein Recht auf schnelle Internetverbindung bekommen. Ein Kommentar von Dr. Tobias Bosch, Partner bei der Kanzlei Noerr in Berlin und Experte für Telekommunikationsrecht.

Die Festlegungen in der Verordnung sind für die Telekommunikationsbranche und die Verbraucher eine gute Nachricht. Die Verordnung trifft eine praktikable Regelung dazu, welche Bandbreite allen Bürgern – egal wo – zur Verfügung stehen muss, damit eine angemessene Internutzung funktioniert, bspw. auch für das Home Office. 

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Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sich dabei hat fachlich beraten lassen und eine Regelung mit Augenmaß getroffen hat. Klar ist, dass sowohl die Unternehmen als auch die Bundesregierung mittelfristig viel höhere Bandbreiten anstreben. Hierzu werden jedes Jahr viele Milliarden Euro in 5G- und Glasfaserausbau investiert. Diese Ausbauziele sind aber nicht Gegenstand der Verordnung, die lediglich das Niveau beschreiben soll, das bereits heute an keinem Standort in Deutschland unterschritten werden sollte.“

Dr. Tobias Bosch Noerr

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