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Kommentar
Der Bundesrat hat der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung) der Bundesnetzagentur zugestimmt. Demnach sollen alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Wohnort – ein Recht auf schnelle Internetverbindung bekommen. Ein Kommentar von Dr. Tobias Bosch, Partner bei der Kanzlei Noerr in Berlin und
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Der Bundesrat hat grünes Licht für ein schnelleres Internet in bislang unterversorgten Gebieten in Deutschland gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag den Vorgaben der Bundesnetzagentur für eine Internetmindestversorgung in Deutschland zu.

Telekommunikationsanbieter werden vorerst nicht verpflichtet, den Sicherheitsbehörden beim unbemerkten Aufspielen von Überwachungssoftware zu helfen. Eine entsprechende Verordnung, die eine solche Mitwirkungspflicht vorsieht, fand am Freitag im Bundesrat nicht die notwendige Mehrheit.

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