Telekommunikationsanbieter werden vorerst nicht verpflichtet, den Sicherheitsbehörden beim unbemerkten Aufspielen von Überwachungssoftware zu helfen. Eine entsprechende Verordnung, die eine solche Mitwirkungspflicht vorsieht, fand am Freitag im Bundesrat nicht die notwendige Mehrheit.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte vor der Abstimmung in der Länderkammer betont, um potenzielle Terroristen im Auge zu behalten, sei diese Hilfestellung bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation zwingend erforderlich, denn «die Feinde unserer Demokratie rüsten auf, sie vernetzen sich». Der Staat dürfe hier nicht tatenlos zusehen. Die gesetzlichen Hürden für die Überwachung einzelner Personen seien ohnehin hoch. Die gesetzliche Eingriffsschwelle werde mit dieser Verordnung nicht gesenkt.
Im vergangenen Juni hatte der Bundesrat eine Novelle des Gesetzes, das die Arbeit des Verfassungsschutzes regelt, verabschiedet. Sie erlaubt dem Inlandsgeheimnis in besonders schwerwiegenden Fällen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Das bedeutet: Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste darf der Verfassungsschutz seither mitlesen – falls eine entsprechende Anordnung im Einzelfall erteilt wird. Diese Form der Überwachung ist auch ohne die jetzt vom Bundesrat gekippte Mitwirkungspflicht möglich, allerdings schwieriger und mit mehr Aufwand verbunden.
«Das Scheitern zeigt, dass die derzeitigen Rechtsgrundlagen, die die Verordnung konkretisiert hätte, keine angemessene Akzeptanz besitzen», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zu den Zielvorstellungen des Koalitionsvertrages gehöre, «dass wir die rechtlichen Anforderungen zum Schutz der digitalen Privatsphäre erhöhen und streng ausgestalten». Außerdem sei zu prüfen, «ob ein so eingriffsintensives Ermittlungsinstrument in die Hände der Nachrichtendienste gehört».
dpa