Wenn der Online-Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen kompliziert ist, schreckt das viele Bürger ab. Die Novelle des Onlinezugangsgesetzes setzt deshalb nun auf einfachere, einheitliche Verfahren.
Der Bundesrat hat im zweiten Anlauf ein Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition gebilligt, das den digitalen Kontakt zwischen Bürgern und Staat verbessern soll. Das Onlinezugangsgesetz 2.0 sieht ein einheitliches elektronisches Konto für alle Verwaltungsdienstleistungen vor. Die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern mit den Behörden soll mithilfe der neuen Deutschland-ID komplett online ablaufen können. Das Gesetz bezieht sich im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie etwa die Bundesanstalt für Arbeit oder das für das Bafög zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Es soll aber auch auf die Länder und Kommunen ausstrahlen. Bund und Länder sollen in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen unterschiedliche Programme geschrieben werden, um dasselbe Problem zu lösen. «Die Zettelwirtschaft hat endlich ein Ende», sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Johann Saathoff (SPD).
Zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) soll ein vereinfachtes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. Bislang müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis («ePerso») identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.
Ein erster Gesetzentwurf der Ampel-Koalition hatte den Bundesrat zunächst nicht passiert. Am Mittwoch einigten sich der Bundestag und die Länder im Vermittlungsausschuss dann auf einen Kompromiss. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Daniel Günther (CDU), sagte, mit dem Gesetz würden nun die rechtlichen Grundlagen für die dringend notwendigen weiteren Schritte der Digitalisierung der Verwaltung geschaffen. Er hob hervor, dass die Länder im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf jetzt erweiterte Mitspracherechte hätten, etwa dazu, welche IT-Standards eingeführt werden. Günther sagte, es sei richtig, dass das Onlinezugangsgesetz nicht mehr mit einer Umsetzungsfrist verbunden sei, denn die Digitalisierung der Verwaltung sei eine «gesamtstaatliche Daueraufgabe».
Das erste Onlinezugangsgesetz war im August 2017 vom Bundestag beschlossen worden. Es gab den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch das Ziel wurde weit verfehlt. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun das OZG 2.0 Abhilfe schaffen.
dpa