Der Bundestag will ein Gesetz beschließen, mit dem die Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020 angepasst werden sollen.
Damit soll der Weg frei gemacht werden für die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Wir begrüßen grundsätzlich, dass der Bundestag den Abruf von Personendaten durch Sicherheitsbehörden mit rechtlichen Vorbehalten und Sicherungen versieht. Problematisch sind aber nach wie vor die Auskunftsverfahren bei Passwörtern und weiteren Zugangsdaten. Ein Passwort lässt bei vielen Anbietern auch auf jene Bereiche zugreifen, die von einer polizeilichen Untersuchung gar nicht umfasst sind – etwa E-Mails, in der Cloud hinterlegte Dokumente, oder Suchhistorien. Zudem speichern fast alle Anbieter Passwörter nur verschlüsselt. Bei dem aktuellen Stand der Technik ist eine mögliche Entschlüsselung nahezu ausgeschlossen. Es bleibt daher völlig unklar, was diese Gesetzesvorgabe erreichen soll. Noch bedenklicher ist, dass das Gesetz verpasst, die aus unserer Sicht verfassungswidrigen Vorgaben im Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zu korrigieren. Das für das vorliegende Gesetz maßgebliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte demnach auch zu Anpassungen im Hasskriminalitätsgesetz führen müssen. Wenn soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, Nutzerdaten bei mutmaßlichen Straftaten proaktiv auszuleiten, handelt es sich um eine Übermittlung von Bestandsdaten, bei der keine verhältnismäßige Rechtsgrundlage für den Abruf der Daten vorgesehen ist. Es findet nicht einmal ein Datenabruf durch Behörden statt. Diese Praxis ist nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar und muss daher dringend überarbeitet werden.“
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