Künast gegen Meta

BGH: Verhandlung zu Falschbehauptungen in sozialen Netzwerken

Bundesgerichtshof
Bildquelle: Chris Redan / Shutterstock.com

Update Di, 18.02.2025, 13:24Uhr

Am obersten deutschen Zivilgericht ging es um ein Meme über die Grünen-Politikerin Renate Künast. Die Frage, die der BGH zu klären hat, geht aber viel weiter.

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Welche Ansprüche haben Betroffene, über die in sozialen Netzwerken Falschbehauptungen verbreitet werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Konkret ging es um eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta. Wann der Senat eine Entscheidung verkünden will, blieb zunächst offen. (Az. VI ZR 64/24)

Gegenstand des Verfahrens ist ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: «Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.» Die Wort-Bild-Kombination wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt. 

Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie will vor Gericht unter anderem erreichen, dass Facebook alle «kerngleichen» Varianten des Memes löschen muss – ohne, dass die Grünen-Politikerin noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweisen muss. In den Vorinstanzen hatten das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt ihr diesbezüglich recht gegeben. 

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Vorlage an den EuGH möglich

Politikerinnen und Politiker seien auf ihre Glaubwürdigkeit angewiesen, erklärte Künast nach der mündlichen Verhandlung am BGH. «Wenn dann jemand ein Zitat erfindet, schadet es einem. Es führt dazu, dass sich Leute aufregen.» Gerade Hasskommentare würden über den Facebook-Algorithmus dafür sorgen, dass sich das Falschzitat immer weiterverbreitet. Es könne nicht sein, dass das Unternehmen daran verdiene, während die Betroffenen sich um die Beseitigung der entsprechenden Posts bemühen müssten. 

Nachdem Künast, Meta und die Frankfurter Vorinstanzen in dem Verfahren bisher vor allem auf nationales Recht geschaut hatten, wies der BGH darauf hin, dass hier auch ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU im Raum stehen könnte. Es stellten sich verschiedene europarechtliche Fragen, sagte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, in der Verhandlung. Der BGH ziehe daher eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Erwägung.

dpa

Di, 18.02.2025, 3:30Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Dienstag (9.30 Uhr) mit der Frage, inwieweit der Betreiber eines sozialen Netzwerkes für Falschbehauptungen auf seiner Plattform haften muss.

Im konkreten Fall geht es um eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta. Ob der Karlsruher Senat am Dienstag schon eine Entscheidung fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 64/24)

Gegenstand des Verfahrens ist ein Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: «Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.» Das Meme wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten veröffentlicht und geteilt. Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt. Sie verklagte Meta auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld von 10.000 Euro.

Das Landgericht Frankfurt hatte Künast weitgehend recht gegeben. Sie könne verlangen, dass das Meme auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde. Auch Varianten mit kerngleichem Inhalt müsse Facebook löschen, ohne, dass Künast noch einmal auf die jeweiligen Internetadressen hinweist. Den Anspruch auf Schmerzensgeld, den das Landgericht der Grünen-Politikerin zudem zugebilligt hatte, wies das Oberlandesgericht Frankfurt zwar später wieder ab. Im Übrigen bestätigte das Berufungsgericht aber das Urteil der Vorinstanz. Da sowohl Künast als auch Meta Revision einlegten, muss nun der BGH entscheiden.

dpa

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