App-Store-Vergleich: Google will 700 Millionen Dollar zahlen

Bildquelle: Tada Images/ Shutterstock

Dutzende Bundesstaaten hatten Google vorgeworfen, Nutzern im App Store für Android-Smartphones zu viel Geld abgeknöpft zu haben. Nun werden Einzelheiten eines Vergleiches bekannt. Betroffene US-Nutzer sollten sich keine Hoffnungen auf größere Zahlungen machen.

Google ist in den USA zur Zahlung von 700 Millionen Dollar und Änderungen in seinem Android-App-Store bereit, um eine Klage Dutzender Bundesstaaten beizulegen. Das geht aus einem im September erzielten Vergleich hervor, dessen Details in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht wurden. Die Bundesstaaten warfen Google vor, durch die verpflichtende Abgabe von bis zu 30 Prozent beim Kauf von Apps und digitalen Inhalten den Nutzern zu viel Geld abgeknöpft zu haben. Die Gebühr zahlen zwar die App-Anbieter – reichen die Kosten aber meist an die Käufer weiter.

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Google will 630 Millionen Dollar (575 Mio Euro) in einen Fonds für Zahlungen an US-Verbraucher einbringen. Viel Geld für jeden Einzelnen dürfte dabei nicht herauskommen. Denn nach Berechnungen der Bundesstaaten haben rund 102 Millionen Nutzer in den USA das Anrecht auf eine solche Zahlung. Sie gehen davon aus, dass 70 Prozent direkt auf elektronischem Wege davon Gebrauch machen werden. Weitere 70 Millionen Dollar will Google den Bundesstaaten für deren Zahlungen bereitstellen.

Google kündigte zudem als Teil des Vergleichs an, dass im US-App-Store in mehr Fällen als bisher alternative Bezahlwege beim Kauf von Apps und digitalen Inhalten zusätzlich zum hauseigenen Abrechnungssystem zur Verfügung stehen sollen. Der Konzern hatte in der vergangenen Woche ein Verfahren rund um sein App-Store-System in erster Instanz verloren. Geschworene in San Francisco kamen nach einer Klage des Spiele-Entwicklers Epic Games zu dem Schluss, dass Google sich durch unfairen Wettbewerb ein Monopol im Geschäft mit Apps auf der Smartphone-Plattform Android sicherte.

Die Auswirkungen des Epic-Verfahrens sind noch unklar: Google will in Berufung gehen, und der Richter muss im kommenden Jahr entscheiden, welche Auflagen sich für den Konzern aus der Entscheidung der Geschworenen ergeben.

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dpa

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